Goldschakal-Abschuss rechtswidrig: GRÜNE sehen sich bestätigt

Eisenstadt, 9. 1. 2024

Kein Nahrungsmittel, kein Problem-Tier
Seit 2019 darf der Goldschakal im Burgenland ganzjährig geschossen werden. Laut einem aktuellen Rechtsgutachten im Auftrag der Forschungsgemeinschaft Lanius und des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, ist das gesetzwidrig. „Darauf haben wir schon vor 5 Jahren hingewiesen, denn Goldschakale richten keine großen Schäden an und sind eine wunderbare Bereicherung der Natur. Der Goldschakal ist weder Nahrungsmittel noch ein Problem-Wildtier und muss daher auch nicht bejagd werden“, kommentiert der GRÜNE Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller die aktuelle Veröffentlichung des Gutachtens und wirbt einmal mehr für das Bundesjagdgesetz-Volksbegehren.
grüne
LAbg. Wolfgang Spitzmüller, Grüne

Volksbegehren für Bundesjagdgesetz
Die GRÜNEN fordern das Ende der neun unterschiedlichen Jagdgesetze. „Tiere kennen keine Landesgrenzen und verhalten sich in Niederösterreich nicht anders als im Burgenland. Daher ist völlig unsinnig und auch unnatürlich, dass es neun unterschiedliche Jagdgesetze mit neun unterschiedlichen Schonzeiten oder neun unterschiedlichen Regelungen für den Abschuss der Elterntiere gibt“, so Spitzmüller.

Unterschreiben kann man unter https://bundesjagdgesetz.at/Spacer

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