Eisenstadt, 1. 2. 2024

Grundstücksdeals und Beschaffungsvorgänge unter der Lupe
Gutachten und Studien dürfen nicht länger in den Schubladen von Amtsträger*innen verschwinden. „Mauscheleien und dubiose Deals im Hinterzimmer werden damit schwieriger, denn im Lichtkegel lässt sich nicht mehr so leicht schummeln“, bringt es Petrik auf den Punkt. Im September 2025 endet die Übergangsfrist, ab dann ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Gefragt werden kann dann etwa nach welchen Kriterien die örtlichen Vereine gefördert werden, wie viele Aufträge und in welcher Höhe eine Gemeinde an eine bestimmte Firma vergibt oder etwa die Pläne zu einem Bauprojekt.
Auch Gemeinden unter 5000 Einwohner*innen müssen Auskunft geben
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Gemeinden unter 5000 Einwohnern, sie sind nur von der aktiven Veröffentlichung befreit, müssen aber dennoch bei Anfragen Auskunft geben. „Die pauschale Ausrede vom Amtsgeheimnis gilt dann nicht mehr und die Verweigerung der Auskunft muss künftig gut begründet werden. Die GRÜNEN haben versprochen, sich für mehr Transparenz und saubere Politik einzusetzen und unermüdlich und gegen viele Widerstände dafür gekämpft. Das hat sich ausgezahlt“, so Petrik abschließend.