Ministerialrat Dr. Vorhofer wurde am 6. August 2024 mit Ministerratsbeschluss GZl. BKA 2024-0.015.355 für 5 Jahre zum offiziellen Nationalen Sicherheitsberater der Bundesregierung ernannt. In seiner Vorverwendung diente Dr. Vohofer als Generalstabsoffizier im Verteidigungsministerium. Dort präsentierte er bereits im Jänner 2024 als Leiter der Direktion Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen die Publikation „verteidigungspolitik.at; das Risikobild 2024 – Welt aus den Fugen“.
Die erste Sitzung zum Krisensicherheitsbüro fand im März 2024 statt. Die Sitzung wurde als Geheim klassifiziert. Der inhaltliche Schwerpunkt lag bei Fragen der aktuellen Sicherheitslage in Folge der Entwicklungen in der Ukraine und im Nahen Osten.
Sicherheitsberater fordert: Österreich muss sich auf „Kampf der Allianzen“ vorbereiten
Staaten und ihre Bevölkerungen müssen sich an die Veränderung der politischen Weltordnung anpassen und Sicherheitsleistungen erbringen. Als relevanteste Entwicklung beurteilt der ehemalige General, jetzt Ministerialrat im Bundeskanzleramt den zukünftigen „Kampf der Allianzen“. Österreich ist auf den bevorstehenden Wettbewerb der Systeme nicht vorbereitet. Die EU werde sich sicherheitspolitisch weiterentwickeln. Alle Staaten müssen zukünftig die gleichen Fähigkeiten haben. „Wir brauchen einen modernen gesamtstaatlichen Schutzschild und eine Stärkung der Resilienz in der Bevölkerung, wir müssen sie abwehrfähig machen. Klassische Grenzen sind bei hybriden Bedrohungen und Desinformation oder bei Angriffen mit Abstandswaffen nicht mehr relevant
„Desinformation“ Symposium an der Landesverteidigungsakademie „Was ist Wahrheit“
An der Landesverteidigungsakademie (LVAk) in Wien fand vom 22. bis 24. Oktober 2024 unter Verantwortung der Abteilung ZMFW ein Symposium Sozialwissenschaften und Militär zum Themenbereich „Was ist Wahrheit“ – Face News, Hybride Kriegsführung, Informationsgewinnung und Verschwörungstheorien im 21. Jhdt statt. Die Vortragsthemen waren äußerst interessant. Es wurde ein breites Spektrum an Vorträgen geboten. Von systematischer Desinformation, (PsyOps), Propaganda in den neuen Medien, Propaganda & Verschwörungstheorien (wenn Chemtrails und Adrenochrom Wirklich gefährlich werden), der Informationsflut, Lügen vs. Wahrheit, der Funktion von Lügendetektion bis zu Vernehmungs- und Verhandlungstechniken waren Vortragende aus verschiedensten Bereich der Ministerien geladen. (BKA, BMBWF, BMLV, ORF, Verein MIMIKAMA)
Zum Thema „Psychologische Grundlage von Vernehmungen“ referierte MinR Mag. Stefan Rakowsky, PhD der neu bestellte Leiter des neuen Krisensicherheitsbüros von MinR Dr. Vorhofer im Bundeskanzleramtes. Auch sein Weg führte über das Militär in die oberste Krisenberatung des Staates.
B-KSG-Berater für viele „Lagen“ – Krisen, ULV, nationale Sicherheit, staatliche Resilienz
Der Auftrag an die bestellten Krisenberater lautet wie folgt: „Gemäß § 5 Abs. 1 iVm Abs. 2 des Bundes-Krisensicherheitgesetzes (B-KSG), BGBl. Nr. 89/2023, werden zur gesamthaften strategischen Beratung der Bundesregierung in Fragen der Krisenvorsorge, der Krisenbewältigung, der umfassenden Landesverteidigung, der nationalen Sicherheit und der staatlichen Resilienz sowie des Bundes- Krisensicherheitskabinetts (§ 9 B-KSG) in Fragen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung im Bundeskanzleramt ein Berater sowie ein stellvertretender Berater der Bundesregierung (Regierungsberater und stellvertretender Regierungsberater) eingerichtet“ liest man im Vortrag zum Ministerrat vom 6. August 2024.
Nachrichtendienste erheben keinen Einwand gegen die Bestellung der beiden Generalstabsoffiziere
Im Zusammenhang mit der Bestellung des stellvertretenden Regierungsberaters wurde gemäß § 5 Abs. 2, 2. Satz der Leiter des Heeres-Nachrichtenamtes, der Leiter des Abwehramtes sowie der Direktor der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst zur Beratung hinzugezogen. Keiner der genannten Leiter hat gegen den nunmehrigen Vorschlag Einwände erhoben. Diese Zustimmung ist insofern relevant, betreibt das neue Krisensicherheitsbüro doch eine Verbindungsstelle zur zivilen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie zu den beiden militärischen Nachrichtendiensten HAbwA und HNaA.
Wahrnehmbare öffentliche Berichterstattung zu den neuen Sicherheitsberatern
Zwar gibt es in Österreich seit 2001 einen Nationalen Sicherheitsrat als Beratungsgremium in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Einen Nationalen Sicherheitsberater kannte man hierzulande aber bisher nur aus den USA und Hollywood. Bisher. Dabei ist im Krisen-Sicherheitsgesetz durchgängig nur von einem „Berater der Bundesregierung“ die Rede. Man denke über eine entsprechende Gesetzesänderung nach, heißt es dazu aus dem Kanzleramt. https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/18742011/schillernder-name-fuer-den-obersten-krisenmanager
Damit steht Vorhofer (die volle Funktionsbezeichnung des verdienten Bundesheer-Generals lautet in Zukunft übrigens Berater der Bundesregierung für nationale Sicherheit, Krisenvorsorge und -bewältigung sowie umfassender Landesverteidigung und staatlicher Resilienz”) künftig dem Krisensicherheitsbüro vor, einer neuen Stabsstelle im Kanzleramt, das zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt dienen soll. Als sein Stellvertreter wurde Brigadier Andreas Schlegl, derzeit Leiter Abteilung Organisation, festgelegt. Bei Vorhofer sollen in Zukunft alle Teillagebilder zu den Gefährdungen für Österreich in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Soziales, Energie, Klima und Umwelt, Wirtschaft und geheimdienstliche Entwicklungen im In- wie Ausland zusammenlaufen. Aufbereitet werden diese Lagebilder im ebenfalls neuen Bundeslagezentrum des Innenministeriums. https://militaeraktuell.at/generalmajor-peter-vorhofer-sicherheitsberater/
Alle Teillagebilder zu Gefährdungen laufen im Krisensicherheitsbüro zusammen
Bei MinR Dr. Vorhofer sollen in Zukunft alle Teillagebilder zu den Gefährdungen für Österreich in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Soziales, Energie, Klima und Umwelt, Wirtschaft und geheimdienstliche Entwicklungen im In- wie Ausland zusammenlaufen. Aufbereitet werden diese Lagebilder im ebenfalls neuen Bundeslagezentrum des Innenministeriums. https://militaeraktuell.at/generalmajor-peter-vorhofer-sicherheitsberater/
Sitz des neuen Krisensicherheitsbüro ist im Bundeskanzleramt
Über die Plattform Personen und Organisatoren der Österreichischen Verwaltung ist öffentlich ersichtlich, dass im Bundeskanzleramt die Krisensicherheitsberater der Bundesregierung (2 ehemaligen Generalstabsoffizieren des Bundesheeres) ihren Dienst angetreten haben und für die Aufgabe „Gesamthafte Beratung der Bundesregierung bei Krisenprävention und -management“ verantwortlich zeichnen.
- Ministerialrat Vorhofer Peter, Dr. (Leiter) bueroksb@bka.gv.at
- Ministerialrat Schlegel Andreas, MMag. Dr. (Stellvertretung) bueroksb@bka.gv.at
Den Sicherheitsberatern der Bundesregierung ist ein Krisensicherheitsbüro unter der Leitung von
- Ministerialrat Rakowsky Stefan, Mag. PhD (Leiter) bueroksb@bka.gv.at
- Rat Weigerstorfer Lucas, MA MA (Stellvertretung) bueroksb@bka.gv.at
mit den Mitarbeitern
- Kommissär Beditts Lukas, MA bueroksb@bka.gv.at
- Kommissär Weitzer Jakob, BSC MSc bueroksb@bka.gv.at
- Amtsdirektor Gülden Peter bueroksb@bka.gv.at
- Kontrollor Hauser Bernhard bueroksb@bka.gv.at
- Verwaltungspraktikantin Hutterer Katharina Mag. LL.M. bueroksb@bka.gv.at
angeschlossen die ebenfalls ihre Arbeit aufgenommen haben.
Im Krisensicherheitsbüro wurde eine Verbindungsstelle Nachrichtendienste unter Leitung von
- Rat Weigerstorfer Lucas, MA MA (Stellvertretung) bueroksb@bka.gv.at
eingerichtet. Öffentliche Quelle dieser Informationen: https://www.oesterreich.gv.at/ldap.html
Im Mai 2024 fragten die NEOS zum Krisensicherheitsgesetz im Parlament mit einer parlamentarischen Anfrage nach:
Zur Anfrage (18671/J XXVII.GP) ist zu lesen: „Seit der ersten Debatte über die dringliche Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes gab es eine Vielzahl von Krisen. Während auf Krisen unverzüglich zu reagieren ist, sollten sie – wo auch immer möglich – verhindert bzw. bei Unabwendbarkeit höchstmögliche Resilienz geschaffen werden. Ein Sicherheitsberater sollte, laut Kanzleramt am 9. Jänner 2024, noch im ersten Quartal das Amt antreten. Die Regierung demonstrierte aber weder ein Gefühl von Dringlichkeit noch eine klare Vorstellung der Qualifikationen des Krisenberaters (https://www.diepresse.com/17975504/der-neue-krisenmodus-sorgt-weiter-fuer- kritik).
In verschiedenen Antworten aus den angefragten Ministerien erfährt der interessierte Leser einige „News“ zur neuen Krisenzentrale im Kanzleramt:
- Es wurde zuständige Personen für die Funktionen in den verschiedenen zu bildenden Gremien gem. Geschäftseinteilung abgestellt.
- Die Federführung liegt beim Bundeskanzleramt und BMI
- Nach umfangreichen Planungsarbeiten wurde mit Mai 2024 das Krisensicherheitsbüro gemäß § 5 Abs. 7 B-KSG im Bundeskanzleramt eingerichtet. Dieses hat im Vorfeld der Fachgremiensitzungen die notwendigen Maßnahmen geplant und koordiniert, damit konstituierende Sitzungen mehrerer Fachgremien bereits stattfinden konnten.
- Das Fachgremium gemäß § 7 Abs. 7 B-KSG wird seine Arbeit mit Bestellung des Regierungsberaters bzw. der Regierungsberaterin aufnehmen.
- Das Bundes-Krisensicherheitskabinett wurde gemäß dem Wortlaut des § 9 B-KSG mit Inkrafttreten des B-KSG eingerichtet, weitere Schritte waren hierfür nicht notwendig. Die erste Sitzung fand im März 2024 statt. Die Sitzung wurde als geheim klassifiziert. Der inhaltliche Schwerpunkt lag bei Fragen der aktuellen Sicherheitslage in Folge der Entwicklungen in der Ukraine und im Nahen Osten.
- Gemäß dem Wortlaut des § 10 B-KSG wird ein Koordinationsgremium durch Beschluss der Bundesregierung bei Vorliegen einer Krise gem. dem B-KSG beziehungsweise bei der Gefahr des Entstehens einer solchen eingerichtet. Dieser Beschluss wurde bisher nicht gefasst. Im Sinne der umfassenden Vorbereitung auf Krisen wurde das Krisensicherheitsbüro mit den Vorarbeiten zur Einberufung beauftragt.
- In allen angeführten Ressorts wurden Kontaktstellen eingerichtet. Von der Nennung der angefragten Personen muss sowohl aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch aus Gründen der Nationalen Sicherheit Abstand genommen werden.
Auf Grundlage des aktuell gültigen Auskunftsgesetzes richtete BKFTV.at am 10. Nov. 2024 eine Anfrage an das Bundeskanzleramt zu der die Antworten noch ausständig sind. Lesen Sie hier exklusiv die original Anfrage und den Fragenkatalog.
Mit Stichtag 19. Juli 2025 kann die Republik Österreich Widerspruch zum WHO Pandemievertrag einlegen. Passiert dies nicht, kommen erhebliche Einschränkungen von Freiheitsrechten und und der Souveränität Österreichs, sowie Kosten für die Finanzierung neuer „Notlagen“ für „ärmere“ Staaten auf Österreich zu.
- Sind die Krisensicherheitsberater in diesen Vorgang eingebunden?
Die im Amt befindliche Bundesregierung wird mit dem Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B- KSG) ermächtigt, im Einvernehmen mit den Abgeordneten des Hauptausschusses per Verordnung das Vorliegen einer Krise festzulegen.
- Welche Aufgabe kommen in diesem Entscheidungsprozess den beiden Beratern der Bundesregierung in der Krisenprävention und im Krisenmanagement zu?
Der Grundsatz der Effizienz umfasst zwei traditionelle haushaltsrechtliche Grundsätze, die der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit. Es muss die oberste Pflicht in der Verwendung des Steuergeldes der Österreicher sein, dass die öffentlichen Mittel rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung aufgebracht und verwendet werden. Im Rahmen der Covid-19-Krise wurden 46 Milliarden an Steuergeld zum Einsatz gebracht. Teilweise erfolgten Beschaffungsvorgänge ohne Ausschreibung auf Grundlage der Notverordnungen. Millionen an Steuermittel mussten für die Vernichtung von Impfstoff aufgewendet werden.
- Wie werden die beiden Berater der Bundesregierung für den Bereich der Krisenprävention und im Krisenmanagement auf Grundlage der gewonnen Erfahrungen in der Covid19 Krise darauf einwirken, dass die Verwendung des Steuergeldes der Österreicher bei zukünftigen Krisen rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig zum Einsatz gebracht wird? Wird es dazu öffentliche für die Österreicher und Steuerzahler einsehbare angeschwärzte Protokolle geben?
- Werden die Berater der Bundesregierung den ausgesprochenen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in verschiedenen Berichten zur Covid-Krise bei zukünftigen Krisenbewältigungen folgen?
- Wird es auf Grundlage des B-KSG eine Berichtspflicht und Offenlegung aller Beschaffungsvorgänge, die im Rahmen einer Krise getätigt werden an den Nationalrat und die Steuerzahler geben? Wird es dazu öffentliche für die Österreicher und Steuerzahler einsehbare angeschwärzte Protokolle geben?
Viele Verordnungen und die „Festlegung“ einer Krise wurde in der Covid19 Krise durch den Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen und in Kraft gesetzt
- Wie werden sich die beiden Krisensicherheitsberater der Bundesregierung in die Beratung des Hauptausschusses des Nationalrates einbringen? Wird es dazu öffentliche für die Österreicher und Steuerzahler einsehbare angeschwärzte Protokolle geben.
Durch das neue Krisensicherheitsgesetzes B-KSG wurde festgelegt, wie sich eine Krise darstellt und für welche Bereich eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für die Republik Österreich und seine Bürger vorliegt:
Für das Leben der Allgemeinheit
Für die Gesundheit der Allgemeinheit
Für die öffentliche Ordnung
Für die Sicherheit im Inneren
Für die Nationale Sicherheit
Für die Umwelt
Für das wirtschaftliche Wohl
- Wurden für diese 7 Bereiche bereits Szenarien und Grundlagen im Krisensicherheitsbüro erarbeitet oder Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt oder den beiden Sicherheitsministerien vorgefunden? Auf welchem Bearbeitungsstand befinden sich die angeführten 7 Szenarien?
- Werden dazu öffentlich einsehbare ungeschwärzte Protokolle und Grundlagen für die Österreicher veröffentlicht?
Das neue Krisensicherheitsgesetz sieht vor, dass diese Gefahren abgewehrt oder bewältigt werden müssen, und zwar durch unverzügliche Anordnungen.
- Gibt es zu den 7 Szenarien konkrete Krisensicherheitspläne zur Gefahrenabwehr?
- Gibt es zu den 7 Szenarien konkrete Krisensicherheitspläne zur Bewältigung?
- Gibt es zu den 7 Szenarien konkrete Anordnungen?
Download Risikobild 2024 Österreich: https://verteidigungspolitik.at/artikel-risikobild-2024
Download Sicherheitsstrategie AUT 2024: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:941a3cb3-7320-4c31-a4d2-3307f57faad3/sicherheitsstrategie_oesterreich_2024.pdf
Auf Grundlage des B-KSG sind verschiedene Gremien einzurichten und zu betreiben um die Lagebilder der Republik Österreich als Gesamtlage an die Bundesregierung übermitteln zu können und um diese staatlichen Lagebilder einer laufenden
Strategischen Beobachtung
Strategischen Bewertung
Strategischen Analyse
unterziehen zu können. Die Gesamtheit der Beratergremien können dazu herangezogen werden.
- Gibt es aktuell ein Lagebild des Krisensicherheitsbüros zur „Beobachtung“?
- Gibt es aktuell ein Lagebild des Krisensicherheitsbüros zur „Bewertung“?
- Gibt es aktuell ein Lagebild des Krisensicherheitsbüros zur „Analyse“?
- Wie viele Lagebilder wurden seit Einrichtung des Krisensicherheitsbüros an die Bundesregierung übermittelt?
Der § 7 des B-KSG sieht die Schaffung von 7 Fachgremien vor.
- Haben diese 7 ministeriellen Fachgremien, die durch die jeweiligen Ministerien aufzustellen und zu betreiben sind ihre Arbeit bereits aufgenommen?
- Wird die Personalbeschickung durch Doppelverwendungen oder durch neue Arbeitsplatzbeschreibungen oder durch Neuaufnahmen bewältigt?
Es ist ein Fachgremium zur regelmäßigen gesamthaften Beobachtung von nachrichtendienstlichen Entwicklungen einzurichten, welches die Bewertung des aktuellen nachrichtendienstlichen Lagebildes erfolgen soll.
- Hat dieses Gremium seine Arbeit bereits aufgenommen?
- Wie viele Lagebilder wurden seit Einrichtung dieses Gremiums zur Beobachtung von nachrichtendienstlichen Entwicklungen an die Bundesregierung übermittelt?
- Wird es dazu nicht öffentliche und nicht öffentliche ungeschwärzte Protokolle geben?
Es ist ein Fachgremium zur regelmäßigen gesamthaften Beobachtung verteidigungspolitischen Entwicklungen, sowie zur Bewertung und Analyse des aktuellen umfassenden verteidigungspolitischen Lagebildes einzurichten, welches die Bewertung dieses Lagebildes durchführen soll.
- Hat dieses Gremium seine Arbeit bereits aufgenommen?
- Wie viele Lagebilder wurden seit Einrichtung dieses Gremiums zur Beobachtung von nachrichtendienstlichen Entwicklungen an die Bundesregierung übermittelt?
- Wird es dazu nicht öffentliche und nicht öffentliche ungeschwärzte Protokolle geben?
- Wurden in dieses Gremium bereits alle Ministerien eingebunden?
Über die 7 Gremien wacht und koordiniert das unter § 9 eigens einzurichtende Koordinationsgremium. Hier wird erstmalig die Öffentlichkeit, die Menschen in Österreich, die Betreiber kritischer Infrastruktur, Einsatzorganisationen, aber auch Nichtregierungsorganisationen und „sonstige“ Einrichtungen eingebunden und informiert. Hier soll auch die Information der Bevölkerung im Krisenfall stattfinden.
- Wurde das wichtige Koordinationsgremium bereits eingerichtet?
- Wie oft wurde Öffentlichkeit und somit alle Menschen in Österreich seit Einrichtung des Krisensicherheitsbüros informiert?
- Gibt es einen öffentlichen Web-Bereich wo sich Bürger, Steuerzahler, Journalisten und interessiere Menschen über die Arbeit des Krisensicherheitsbüros informieren können?
- Wie oft wurden die Betreiber kritische Infrastruktur Österreich seit der Einrichtung des Krisensicherheitsbüros informiert? Gibt es dazu öffentliche Informationen?
- Wie oft wurden Einsatzorganisationen in Österreich seit der Einrichtung des Krisensicherheitsbüros informiert? Gibt es dazu öffentliche Informationen?
- Wie oft wurden Nichtregierungsorganisationen in Österreich seit der Einrichtung des Krisensicherheitsbüros informiert? Gibt es dazu öffentliche Informationen?
- Was verstehen Sie unter „sonstige“ Einrichtungen?
- Welche sonstigen Einrichtungen wurden seit der Einrichtung des Krisensicherheitsbüros informiert?
- Wie ist die Information der Bevölkerung geplant? Gibt es dazu öffentliche Informationen? Hat das Krisensicherheitsbüro Zugang zu AT-Alarm?
Die jeweiligen Leiter der Fachgremien sowie das Koordinationsgremium haben die Dokumentation „im erforderlichen Ausmaß“ sicherzustellen. Es ist anzunehmen, dass damit eine amtliche Protokollierung durch amtliche Organe gemeint ist. Die Definition „erforderliches Ausmaß“ ist wohl die Festlegung, dass keine wortwörtliche oder keine umfassende Protokollierung von Krisen stattfinden wird.
Rückblick in den Juni 2020: Zur Protokollierung von Krisenarbeit gibt es leider Erfahrungen aus dem Corona Krisenstab die zur Wachsamkeit rufen sollten.
Laut damaligem Minister und jetzigen Kanzler Nehammer (ÖVP) gibt es keine Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs. Die Neos haben wiederholt auf die Offenlegung der Protokolle des Corona-Krisenstabs im Innenministerium gedrängt. Wie der zuständige Minister Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch im Innenausschuss laut Parlamentskorrespondenz erklärte, gibt es aber keine verifizierten Sitzungsprotokolle. Die Neos zeigen sich „fassungslos“, auch von FPÖ und SPÖ gibt es Kritik. Nehammer begründete das damit, dass im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements keine Entscheidungen getroffen würden. Vielmehr gehe es um eine Koordinierung von Maßnahmen auf Basis regelmäßiger Lagebriefings. Die Entscheidungen selbst würden dann den jeweiligen Organisationen bzw. den Bundesländern obliegen. Daher existierten keine abgestimmten Protokolle. Irritiert darüber zeigte sich die Opposition. „Ich bin ehrlich gesagt fassungslos“, meinte Neos-Mandatar Douglas Hoyos. Es sei „fahrlässig und gefährlich“, wenn nachträglich nicht mehr nachvollziehbar sei, wer wann warum welche Entscheidungen gefällt habe. Es zeige sich einmal mehr, dass die Regierung bei der Krisenbewältigung offenbar „im Blindflug“ unterwegs sei.
- Wie wird die lückenlose Dokumentation und Protokollierung von Sitzungen und Besprechungen sichergestellt?
- Welche Protokolle werden nicht öffentlich sein?
- Welche Protokolle werden öffentlich und ungeschwärzt der Öffentlichkeit zugänglich
Der Bildung von unbegrenzt weiteren Gremien ist der Punkt (8) im § 7 des B-KSG gewidmet.
- Wie viele weitere andere Gremien aus den bis jetzt gesetzlich definierten Gremien wurden seit der Inbetriebnahme des Krisensicherheitsbüros gebildet?
Der § 12 des B-KSG widmet sich der Krisenvorsorge und sollte das Interesse der österreichischen Bevölkerung wecken. Die Bundesregierung hat gem. B-KSG dafür Sorge zu tragen, dass auf Grundlage von Krisenplänen folgendes für die Bevölkerung (9 Millionen Österreicher) zur Verfügung steht:
- Hilfsmittel zur Krisenbewältigung für 9 Millionen Österreicher
- Systemrelevante Güter für 9 Millionen Österreicher
- Medizinische Güter für 9 Millionen Österreicher
- Medizintechnische Güter für 9 Millionen Österreicher
Dies im jederzeit einsatzbereiten Zustand. Es ist im Krisensicherheitsgesetz und auch in den Erläuterungen zum Gesetz nicht nachvollziehbar wie diese Hilfsmittel, systemrelevanten Güter und medizinischen Güter beschafft, gelagert und finanziert werden.
- Welche Vorbereitungen und Anordnungen zur Hilfsmitteln, systemrelevanten Gütern, medizinischen Gütern, medizintechnischen Gütern nach dem B-KSG wurden seit der Gründung des Krisensicherheitsbüros in Kraft gesetzt?
Information an die Bevölkerung Österreichs über das Koordinationsgremium
Der § 7 des B-KSG sieht die Schaffung von Fachgremien vor. Über 7 eingerichtete Gremien wacht und koordiniert das unter § 9 eigens einzurichtende Koordinationsgremium. Hier wird erstmalig die Öffentlichkeit, die Menschen in Österreich, die Betreiber kritischer Infrastruktur, Einsatzorganisationen, aber auch Nichtregierungsorganisationen und „sonstige“ Einrichtungen eingebunden und informiert. Hier soll auch die Information der Bevölkerung im Krisenfall stattfinden.
Gemäß dem Wortlaut des § 10 B-KSG wird ein Koordinationsgremium durch Beschluss der Bundesregierung bei Vorliegen einer Krise gem. dem B-KSG beziehungsweise bei der Gefahr des Entstehens einer solchen eingerichtet. Dieser Beschluss wurde bisher nicht gefasst. Im Sinne der umfassenden Vorbereitung auf Krisen wurde das Krisensicherheitsbüro mit den Vorarbeiten zur Einberufung beauftragt. So wurde es den NEOS auf Anfrage im Parlament mitgeteilt.
Intern wird informiert – extern lässt die Kriseninformation an die Bevölkerung noch zu wünschen übrig
Am 18.11.2024 informierte der Sicherheitsberater der Bundesregierung bei einem internen Vortrag des Bundesheeres zu aktuellen Bedrohungsszenarien. Die erste Sitzung fand im März 2024 statt. Die Sitzung wurde als geheim klassifiziert. Der inhaltliche Schwerpunkt lag bei Fragen der aktuellen Sicherheitslage in Folge der Entwicklungen in der Ukraine und im Nahen Osten.
Bedrohung und Extremismus: Hochkarätige Expertenrunde diskutiert über Herausforderungen in Österreich – Die Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik in Salzburg sowie die Bildungsdirektion Salzburg organisierten eine spannende Veranstaltung, um über „Bedrohung und Extremismus“ zu sprechen.
Generalmajor Peter Vorhofer hielt einen fesselnden Vortrag zu aktuellen Bedrohungsszenarien, gefolgt von einer lebhaften Podiumsdiskussion mit Experten. Ein Highlight war der fundierte Überblick von Sylvia Mayer zu Extremismus und Präventionsmaßnahmen. In der abschließenden Diskussion wurden Strategien zur Extremismusprävention in Bildung und Gesellschaft erörtert.
BKFTV.at wird dieses spannende und wichtige Thema weiter beobachten. Vor allem in Bezug auf einige Gesetzesänderungen die bis jetzt nicht umgesetzt werden konnte, da die Verfassungsmehrheit im Parlament fehlte. Es geht darum um das Bundesheer und dessen Einsatz zur Sicherstellung der inneren staatlichen Sicherheit. Auf Seite 7 des damaligen Gesetzesentwurfes zum B-KSG war geplant, das Wehrgesetz zu ändern. Und zwar § 2 Abs 1 lit c Aufgabenerweiterung des Bundesheeres:
Die Hilfeleistungen bei Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und Krisen im Sinne des § 3 B-KSG. Was steht im § 3 B-KSG – „durch Verordnung das Vorliegen einer Krise festzustellen“ Somit hätte es bei jeder Art der festgestellten Krise zu einem § 2 Abs. 1 EINSATZ des Bundesheeres kommen können. Weil die Verfassungsmehrheit dafür im Parlament fehlte, kam es NICHT dazu.
Quellen:
https://www.diepresse.com/19127627/wir-muessen-oesterreichs-bevoelkerung-abwehrfaehig-machen
https://www.bmlv.gv.at/veranstaltungen/veranstaltungen.php?selectedTime=2024-10-00&selectedRegion=1
https://verteidigungspolitik.at/direktion-verteidigungspolitik-internationale-beziehungen
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:3f420597-ab50-4b86-8da2-7240d459592d/104i_2_mrv.pdf
https://militaeraktuell.at/generalmajor-peter-vorhofer-sicherheitsberater/
Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen wie Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |