ELGA: Ab 1.7.25 gesetzliche Speicherung aller Blutbefunde

Nach der Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes im September 2024 wurde eine umfangreiche Sammelverordnung erlassen. Die sogenannte Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung beinhaltet unter anderem eine Novelle zur ELGA Verordnung 2015, die Speicherverpflichtungen für Gesundheitsdienstleister in der ELGA regelt. Die Novelle der ELGA-Verordnung sorgt dafür, dass künftig niedergelassene Ärzte ab Juli 2025 Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA speichern. Ab 1.1.2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen.

Der digitale gläserne Patient im digitalen Gesundheitsdatenraum, der bis in die EU nach Brüssel reicht ist längst Wirklichkeit geworden. Bei manchen Gesundheitsregistern wie dem Impfregister/Impfpass herrscht ein gesetzlicher Zwang. Bei anderen Registern wie hier beim betroffenen eBefunde-Register in ELGA kann der Patient mit einem „OptOut“ aussteigen oder gewisse Bereiche ausblenden.

Datenschatz über 9 Millionen Österreicher

Ab 1.7.25 entsteht im digitalen österreichischen Gesundheitsdatenraum ein riesiger digitaler Datenschatz an besonderen personenbezogenen Gesundheitsdaten. Alle Blutbefunde die durch niedergelassene Ärzte verordnet werden, müssen in ELGA unter eBefunde gespeichert werden. Bis jetzt waren diese heiklen Gesundheitsheitsdaten nur beim Arzt des Vertrauens und dem jeweiligen Blutlabor gespeichert und vor Zugriffen Dritter geschützt. Dies ändert sich nun mit 1.7.2025 schlagartig. Die Blutbefunde von 9 Millionen Österreichern landen nun auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung in ELGA und sind dort für die Zugriffsberechtigten und auch tausende GDA (Gesundheitsdienstleister) und durch den Staat in Form des Gesundheitsministers und seiner Beamten einsehbar und auch auswertbar.

Nehmen Sie regelmäßig Einblick in ihr ELGA Zugriffsprotokoll (ID-Austria oder ELGA Ombudsstelle) und kontrollieren Sie die Zugriffe auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese Protokolle werden nämlich nur 3 Jahre lange gespeichert.

Bereits jetzt bei geringem Befüllungsstand fallen bereits enorme Datenmengen an. (Auszug RH Bericht)

Datenschatz für die Gesundheitsforschung

Selbstverständlich wird die Forschung auf Grundlage gesetzlicher Möglichkeiten durch das FOG (Forschungsorganisationsgesetz) bereits ein Auge auf diesen zukünftigen digitalen Datenschatz der Österreicher geworfen haben. Denn jetzt stehen wirklich aussagekräfte Daten der Österreicher mit mehr als 100 Datenfeldern eines Blutbefundes zur Verfügung. Ein Blutbefund gibt detaillierte Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand und das Krankheitsbild eines Patienen frei. Diese Informationen waren bis jetzt nur einem kleinen Personenkreis (Hausarzt – Patient – Blutlabor) vorbehalten.

Was kann der Patient und Zwangsteilnehmer an ELGA tun

Mit der Geburt erhält jedes Baby eine eCard und einen ELGA-Account. Die Erziehungsberechtigten sind bis zum 14. Lebensjahr die Verantwortlichen dazu. Dieser ELGA-Account ist automatisch in allen Registern (Impfregister – eBefunderegister – eMedikamentenregister) freigeschalten für den den digitalen Datenempfang aus den verschiedenen Gesundheitsbereichen. Aus dem Impregister ist derzeit ein OptOut nicht möglich. SPÖ Gesundheitsministerium prüft derzeit eine solche Möglichkeit, weil der Druck der Bürger und von Datenschützern das Thema in die Öffentlichkeit brachte.

Aus den eMedikamentation und eBefunde OptOut möglich

Die Patienten können jedoch über die ID-Austria oder eine persönliche Vorsprache bei der ELGA Ombundsstelle einen OptOut aus den Register eBefunde und eMedikamentation verfügen. Es ist auch möglich nur Teilbereiche an Befunden und Informationen auszublenden, wenn dies der Patient persönlich wünscht.

Sie sehen hier einen Blutbefund des Autors dieses Artikels. Schaut ja gar nicht so schlecht aus. Aber.. nehmen Sie einmal Ihren Blutbefund zur Hand und denken Sie darüber nach, ob eine Erweiterung der GDA Zugriffsberechtigten und der Forschung in Ihrem Sinne ist.

Radiologiebefunde und Laborbefunde künftig digital abrufbar

Durch das Inkrafttreten der Verordnungen mit Ende der vergangenen Woche gelten von nun an neue Verpflichtungen, welche medizinischen Daten von Gesundheitsdienstleistern in der ELGA zu speichern sind:

  • Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzt:innen Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT, CT etc.
  • Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen:
    • Labor- und Radiologiebefunde, z.B. Röntgen, MRT, CT etc. von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung
    • Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzt:innen ohne Kassenvertrag
    • Verschreibungen von Medikamenten von hausapothekenführenden Ärzt:innen
    • Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen
  • Ab 1. Jänner 2028 müssen Krankenanstalten sowie niedergelassene Ärzt:innen auch Pathologiebefunde speichern.
  • Ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzt:innen auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.

Gesundheitsdienstleister können die Daten auch bereits vor dem Inkrafttreten der genannten Speicherverpflichtungen freiwillig in der ELGA speichern, um die Informationen möglichst rasch digital bereitzustellen.

Der wahre Umfang der Daten wird in den Implementierungsleitfäden sichtbar

Wer den gesamten Umfang der zukünftigen Digitalisierung von Gesundheitsdaten erfassen möchte kann sich hier https://www.gesundheit.gv.at/service/professional/it-services/implementierungsleitfaeden.html die Implementierungsleitfäden zu ELGA durchlesen.

 

Nutzen für die Patienten

Der Ausbau der ELGA hat für Patient:innen zahlreiche Vorteile. Sie haben dadurch jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde. Dies ermöglicht wiederum eine effizientere Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzt:innen, wodurch die Behandlung verbessert wird und das Risiko von Wechselwirkungen oder Fehldiagnosen sinkt. Auch in Notfällen oder bei der Behandlung durch neue Ärzt:innen sind sämtliche Diagnosen jederzeit verfügbar.

Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich werden nur von der Bevölkerung angenommen, wenn sie Vertrauen in die Sicherheit der Daten hat und die Verwendung der eigenen Daten versteht und für sinnvoll hält. Das bedeutet auch, dass mir als Patient oder Patientin die Entscheidung stets frei steht, ob ich das Angebot der ELGA in Anspruch nehme.“ – Bundesminister Johannes Rauch

Viele Altlasten der Vorgängerregierung übernommen – Keine Rücknahmen

Die aktuelle ÖVPSPÖNEOS Regierung hat von ihren Vorgängern ÖVPGRÜNE viele „Altlasten“ und tausende Regelungen übernommen. Gesetze und Regelungen die 9 Millionen Österreicher betreffen. Der ganz große Gesundheitsdatentransfer findet am 1. Jänner 2026 statt. Jetzt am 1. Juli 2025 ist das nur einmal ein „Testlauf“ mit Echtdaten der Patienten um das System zu testen.

ELGA: e-Befund

Der e-Befund (eBefund) ist eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) – z.B. Ärztinnen und Ärzte – die in einem Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis mit einer Patientin oder einem Patienten stehen, können diese Funktion nutzen. Sie können in Befunde ihrer Patientin oder ihres Patienten Einsicht nehmen. Voraussetzung ist, dass die Befunde nicht von der Patientin oder vom Patienten gesperrt wurden. Auch Personen, die an ELGA teilnehmen, können im ELGA-Portal ihre eBefunde ansehen und sie zudem verwalten.

Durch diese ELGA-Funktion kann z.B. die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Vorgeschichte der Patientin oder des Patienten leichter und rascher einsehen, da nicht auf alle Befunde in Papierformat gewartet werden muss. Die Behandlung kann dadurch ohne Verzögerung begonnen werden. Die e-Befunde werden in einem einheitlichen Format erstellt, was die Handhabung erleichtert.

Wir stehen erst am Beginn des gläsernen Patienten.

Welche eBefunde können abgerufen werden

Derzeit können folgende Befunde über ELGA abgerufen werden:

  • ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe
  • Laborbefunde
  • Radiologiebefunde

Zum aktuellen Zeitpunkt werden diese e-Befunde nur von öffentlichen Krankenhäusern und einigen privaten Krankenhäusern in ELGA gespeichert. Die e-Befunde bleiben jeweils für zehn Jahre über ELGA abrufbar.

Zukünftig sollen u.a. auch allgemeine und spezielle fachärztliche Befunde sowie ambulante Pflegeberichte zur Verfügung stehen.

Der digitale Patient stirbt nicht – sehen Sie sich die gesetzlichen Speicherfristen von ELGA Gesundheitsdaten an. Anonymisierte Gesundheitsdaten werden ewig leben und beforscht werden.

Welche eBefunde sehen meine GDA – Gesundheitsdienstleister

Standardmäßig haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 90 Tage ab Überprüfung der Identität der ELGA-Teilnehmerin oder des ELGA-Teilnehmers (Stecken der e-card und der Admin-Karte in der Ordination) Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen haben ab dem Zeitpunkt Ihrer Aufnahme in das Spital oder in die Pflegeeinrichtung bis 90 Tage nach Ihrer Entlassung Zugriff auf Ihre ELGA. Danach erlischt die Zugriffsberechtigung und wird erst bei erneuter Überprüfung der Identität der ELGA-Teilnehmerin oder des ELGA-Teilnehmers wieder aktiv.

Befunde, die vor der Nutzung von ELGA erstellt worden sind, scheinen nicht in ELGA auf. Es können auch keine älteren Befunde nachträglich in ELGA erfasst werden. Jede ELGA-Teilnehmerin und jeder ELGA-Teilnehmer kann jedoch ihre/seine eBefunde selbst verwalten und die Sichtbarkeit einstellen.

Derzeit werden die Befunde von öffentlichen Krankenhäusern und österreichweit ca. 500 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten abgerufen. Manche anderen Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken nutzen ELGA ebenfalls.

Die eigenen Befunde verwalten

Jede ELGA-Teilnehmerin und jeder ELGA-Teilnehmer kann einzelne ihrer/seiner eBefunde sperren, sodass GDA bestimmte Befunde nicht einsehen können. Erst nachdem die ELGA-Teilnehmerin oder der ELGA-Teilnehmer den Befund wieder freigeschalten hat, können GDA wieder die gesperrten eBefunde sehen.

Auch kann über das ELGA-Portal oder in der ELGA-Ombudsstelle ein eBefund von einer ELGA-Teilnehmerin und einem ELGA-Teilnehmer gelöscht werden. Gelöschte Befunde scheinen dann nicht mehr in ELGA auf und sind unwiderruflich gelöscht.

ELGA-Teilnehmer:innen können ihre eBefunde auch selbst über das ELGA-Portal bzw. in der ELGA-Ombudsstelle abrufen und als PDF ausdrucken.

Der Teilnahme an ELGA kann jederzeit generell widersprochen werden (Opt-out). Dabei ist anzugeben, ob sich dieser Widerspruch auf alle oder einzelne Arten von ELGA-Gesundheitsdaten beziehen soll.

Zum Thema „Wir müssena alle sparen“ und auch im Gesundheitsbereich den Gürtel enger schnallen. Hier in der Grafik zwei große Investitionsvorhaben der ÖGK.

Fotorecht Titelfoto: Image by sabin urcelay from Pixabay

Grafiken und Screenshots – Bildzitate amtliche Quellen und Autor (ElGA)

Quellen:

Gesetzeslage Stand 28.03.2025 (ELGA GmbH / Gesundheitsministerium)

https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/Archiv-2025/ELGA-befunde.html

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/e-befund.html

DSGVO Auskunft eImpfpass: Ein Hürdenlauf und Zuständigkeitschaos

Breaking News: Sozialversicherungen Millionen Schulden

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
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