Alle Bürgerregisterdaten ab 1. Juli 2026 bei Austrian Micro Data Center

ALLE bundesgesetzlich eingerichteten Registerdaten (mit Ausnahme der nationalen Sicherheit) werden VOLLSTÄNDIG bis zum 1. Juli 2026 an das Austrian Micro Data Center angebunden.

Unter Registern im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) sind sämtliche Verzeichnisse, Datenbanken oder ähnliche Anwendungen oder Verarbeitungsplattformen zu verstehen, die bundesgesetzlich vorgesehen sind. Regierungsprogramm: Ausbaumöglichkeiten des Austrian Micro Data Center (AMDC)

Das Regierungsprogramm 2025-2029 hält dazu fest:
Die Basisfinanzierung des AMDC wird erhöht, gleichzeitig werden die Kosten für einzelne Forschungsprojekte auf internationale Standards gesenkt. Die Finanzierung des Austrian Socio-Economic Panels (ASEP) wird im Falle einer positiven Evaluierung gesichert und auch zukünftig mit Registerdaten für Forschungszwecke im Austrian Micro Data Center verknüpfbar sein.“

Durch die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes 2000 sowie des Forschungsorganisationsgesetzes wurden die legistischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Austrian Micro Data Center (AMDC) geschaffen.

Mit 1. Juli 2022 nahm das AMDC seinen Betrieb auf. Unter Einhaltung höchster Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards bietet diese zukunftsweisende Forschungsinfrastruktur Datenzugang zu Registerdaten für die Forschung in Form eines virtuellen Safe Centers. Die Finanzierung erfolgt durch das BMFWF.

Wichtige Grundlage für die Forschung

Die Chancen der Registerforschung für die Gesellschaft erkennt etwa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), an: „Durch die Verknüpfung von Informationen aus Registern können Forscher neue Erkenntnisse von großem Wert in Bezug auf weit verbreiteten Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Depression erhalten. Durch die Verwendung von Registern können bessere Forschungsergebnisse erzielt werden, da sie auf einen größeren Bevölkerungsanteil gestützt sind. Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht die Forschung anhand von Registern es den Forschern, entscheidende Erkenntnisse über den langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände zu erlangen, wie Arbeitslosigkeit und Bildung mit anderen Lebensumständen. Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide, hochwertige Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen darstellen, die Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der Sozialdienste verbessern können. Zur Erleichterung der wissenschaftlichen Forschung können daher personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet werden, wobei sie angemessenen Bedingungen und Garantien unterliegen, die im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten festgelegt sind.“, heißt es im Erwägungsgrund 157 in der DSGVO. Auf ihrer Grundlage wurde 2018 das Forschungsorganisationsgesetz (FOG) novelliert und die Voraussetzung für den Zugang der Wissenschaft zu Registerdaten für den Bereich der Lebens- und Sozialwissenschaften geschaffen.
Forschungscommunity

Forschungseinrichtungen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich in der Plattform Registerforschung zusammengeschlossen, um Expertise zu diesem Themenbereich zu bündeln und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Quellen:

Grafik: https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html

https://www.statistik.at/services/tools/services/center-wissenschaft/austrian-micro-data-center-amdc

https://www.bmfwf.gv.at/forschung/forschung-oesterreich/strategische-ausrichtung-beratende-gremien/leitthemen/registerforschung.html

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
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