Chancengleichheit: GRÜNE fordern Einbeziehung Betroffener

Eisenstadt, 26. 3. 2021

GRÜNE fordern Chancengleichheit vom ersten Paragraphen an

Die GRÜNEN machen Druck beim Chancengleichheitsgesetz. Nach einer parlamentarischen Anfrage durch die GRÜNEN intensiviert die Landesregierung nun die Gespräche mit den Betroffenenverbänden ÖZIV, Bizeps und WAG. Echte Parteienverhandlungen mit den drei anderen Landtagsfraktionen finden allerdings weiter nicht statt, die SPÖ verhandelt mit sich selbst. „Noch vor der Beschlussfassung des Gesetzes schafft die Regierung hier Fakten und streicht den Vereinen, die Beratungen für Menschen mit Behinderungen durchführen die Finanzierung. Das ist unredlich“, kritisiert die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik. Statt der Beratung durch Betroffene erfolgt sie jetzt durch Beamte.

grüne

Tischler: Nicht ohne uns über uns
Genau dieses Verhalten kritisiert auch Paralympicssieger und GRÜNER Bezirkssprecher Georg Tischler, der selbst im Rollstuhl sitzt. „Partizipation heißt, an Entscheidungen, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, teilzunehmen und gemeinsam Lösungen zu finden. Wir wollen, dass dieses Gesetz nicht nur von PolitikerInnen und LegistInnen verfasst wird, sondern gemeinsam mit den betroffenen Menschen. Das betrifft natürlich auch die Beratungen durch unsere Verbände“, bringt es Tischler auf den Punkt.
Wie lässt sich Chancengleichheit erreichen?

Die GRÜNEN fordern einen Partizipationsprozess wie ihn auch Tirol durchgeführt hat. „Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Krankheiten  wurden aktiv in die Vorarbeiten eingebunden, ihre Anliegen flossen ins Gesetz mit ein“, erläutert Petrik.

Leistungen, Barrierefreiheit, Peer-Beratung, Inklusionsbeirat
Weitere GRÜNE Forderungen für ein Chancengleichheitsgesetz: Anspruch und Recht auf Leistungen, Peer-Beratung, also Beratungen von Betroffenen für Betroffene, ein Inklusionsbeirat, der die Landesregierung und den Landtag bei allen Gesetzen berät sowie umfassende Barrierefreiheit in allen Bereichen.
„Barrierefreiheit bedeutet, dass alle öffentlichen Gebäude so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit bedeutet, dass Formulare in leicht verständlicher Sprache abgefasst sind. Barrierefreiheit bedeutet, dass der öffentliche Raum mit tastbaren Bodenleitsystemen für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet wird“, erklärt Tischler.

Die GRÜNEN fordern baldigst eine Online-Konferenz, zu der alle Landtagsklubs, Interessensvertretungen und ExpertInnen von der Regierung eingeladen werden, um diese wichtigen Punkte in das Chancengleichheitsgesetz einfließen zu lassen.

 

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