Am Ende: Die Regierung, die Minister, die Grünen, das Impfgremium

 

Gruppenfoto der österreichischen Bundesregierung – Kabinett Kurz II (v.l.n.r.)  Stand Website Bundeskanzleramt 10.10.2021 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/aufgaben-und-zusammensetzung-der-bundesregierung.html)

Der Wahnsinn in der Covid-Pandemie mit Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Österreicher wird laufend durch die ÖVPGRÜNE Bundesregierung gesteigert. Derzeit wieder erkennbar die vollkommen überzogenen und unklaren 3G und 2G Regeln für Zutritte in Lokale, zur freien Wirtschaft, zu Dienstleistungen und zu Veranstaltungen. Ungeimpfte Staatsbürger werden öffentlich „markiert“ (Maske, Armbänder) und diskriminiert. Sprachregelung: „Zum Schutz für die Ungeimpften selbst und zum Schutz der restlichen Bürger.“ Geregelt ist dies in wackeligen Verordnungen der Bundesregierung die laufend durch Höchstgerichte leider viel zu spät nach der Wirksamkeit aufgehoben werden.

Seit 7. Oktober wissen wir, dass die Worte der türkisen ÖVP Minister keine 24 Stunden halten und alles  nur politischer Schall und Rauch ist. Genau jene Minister und Landeshauptleute sind es aber, welche die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums einfach nachplappern und über die regierungstreuen Medien an die Bürger bringen. Empfehlungen eines Gremiums ohne Gewähr, ohne Haftung und ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Screenshot ÖVP Veröffentlichung

Schallenberg – “System Kurz”: Ex-Pressesprecher von Spindelegger wird Kanzler

Auf www.fob.rocks nachzulesen: Der ehemalige ÖBAG-Chef Thomas Schmid war Seite an Seite mit Alexander Schallenberg im Kabinett des ehemaligen Außenministers Michael Spindelegger. Sowohl Kurz, als auch Gernot Blümel wurden von Ex-ÖVP-Chef Spindelegger politisch gefördert. Spindelegger hat die beiden erfunden und damit den Grundstein für die heutige Übermacht der ÖVP gelegt. Chatverläufe wiederum zwischen Schmid und Kurz lassen laut Staatsanwaltschaft auf eine langjährige Freundschaft schließen. Der Kontakt zwischen Kurz und Schmid sei seit 2014 nie abgerissen. Wenn man so will, ein wichtiger Teil der “türkisen Familie.”

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner zeigte sich am Abend sichtlich enttäuscht darüber, dass die Grünen die Koalition wohl nicht beenden werden. “In Wahrheit ist das eine Fortsetzung einer Regierungsarbeit mit dem türkisen System”, befand sie nach der Erklärung von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei einem kurzen Medienauftritt. “Es ist vor einer Stunde das eingetreten, was ich gestern bereits gesagt habe, nämlich dass die ÖVP Sebastian Kurz als Kanzler Opfern wird, um weiter in der Regierung bleiben zu können.” Kurz gehe, aber das türkise System bleibe. Als Klubchef und Parteiobmann ziehe er im Hintergrund weiter die Fäden. “Man kann zusammenfassen, seit einer Stunde ist Kurz nicht mehr Bundeskanzler, aber Schattenkanzler”, beklagte die SPÖ-Chefin. Zusatz: “So ehrlich muss man sein und so ehrlich muss auch Werner Kogler sein.” An eine erfolgreiche Zukunft der Koalition zweifelt sie, wie sie ausführte. Sie könne sich schwer vorstellen, dass die Regierungsarbeit stabil sein werde – auch, weil täglich neue türkise Chats zu Tage treten würden.

NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger meinte in einer Stellungnahme, in den nächsten Monaten werde das Chaos nahtlos weitergehen. Auch die FPÖ sieht das “System Kurz” fortgesetzt. Kurz’ Rücktritt war für Meinl-Reisinger “überfällig”. Allerdings reicht ihr dieser nicht, denn eigentlich müsste auch für einen Klubchef untadeliges Verhalten die Voraussetzung sein: “Als Klubobmann hält er weiter alle Fäden der Macht in seiner Hand.”

Für FPÖ-Chef Kickl bricht Kurz mit seiner “Flucht in die parlamentarische Immunität” sein Versprechen, für rasche Aufklärung zu sorgen. Kurz plane offenbar, die ganze Affäre zu einer unendlichen Geschichte zu machen, bis die ÖVP das Justizministerium wieder innehabe, spekulierte er in einer Aussendung. “Kurz mag als Kanzler weg sein – aber das türkise System ist nach wie vor voll da.”

 

COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Version 5, Stand: 17.08.2021) Download: Anwendungsempfehlung

Wichtigstes Ziel der Bekämpfung der Pandemie ist nach wie vor das Erreichen einer möglichst hohen Durchimpfungsrate in der österreichischen Bevölkerung, d.h. eine Erhöhung des Anteils vollimmunisierter Personen. Daher sind alle Maßnahmen weiter voranzutreiben, um die noch nicht geimpfte Bevölkerungsgruppe zu erreichen. Noch gar nicht geimpfte oder unvollständig geimpfte Personen sind prioritär zu behandeln im Vergleich zu Personen, für welche derzeit eine 3. Dosis empfohlen wird. Diese Anwendungsempfehlungen werden basierend auf den jeweils vorliegenden Daten laufend adaptiert und sollen daher als „lebendes Dokument“ angesehen werden. Aufklärung und Indikationsstellung zur Impfung

Eine Gewähr und Haftung dieser Kommission
ist ausgeschlossen
(Auszug aus den aktuellen Anwendungsempfehlungen)

Wer ist das „Nationale Impfgremium“?

Für die aktuellen Anwendungsempfehlungen (Protokoll 17.8.21) des Nationalen Impfgremiums zeichnen verantwortlich: Bernhard Benka, Katja Fischer, Heidemarie Holzmann, Ursula Karnthaler, Jean-Paul Klein, Daniela Kohlfürst, Herwig Kollaritsch, Michael Kundi, Georg Palmisano, Maria Paulke-Korinek, Daniela Philadelphy, Albrecht Prieler, Monika Redlberger-Fritz, Katharina Reich, Marton Széll, Barbara Tucek, Ursula Wiedermann-Schmidt, Karl Zwiauer. Wien, 17.08.2021 –Download: Funktionsbeschreibungen_NIG

Was sind die Empfehlungen wert:

Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des BMSGPK und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen.

Gesundheitsministerium und Impfgremium unterstützen Forderung nach Antikörpertests nicht

Der Hausärzteverband setzt sich für Gratis-Antikörpertests für Nichtgeimpfte sowie nicht offiziell Genesene ein. Gesundheitsministerium und Ärztekammer sind dagegen. Die Ärztekammer unterstützt die Forderung nach kostenlosen Antikörpertests nicht“, heißt es am Montag auf Anfrage des STANDARD. Begründung: Die Antikörpertests hätten „keine ausreichende Aussagekraft“.

Antikörper- und Titerbestimmungen auf SARS-CoV-2 vor Impfung. Eine Antikörperbestimmung zur Verifizierung des Serostatus soll nicht als Entscheidungsgrundlage für eine COVID-19-Impfung durchgeführt werden“
(Nationales AUT Impfgremium)

Bundesregierung wirbt für 3.Auffrischungsimpfung

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte ursprünglich angekündigt, dass die Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 erst im Oktober starten sollen. Nun lautet die neuerliche Empfehlung des Gesundheitsministeriums: Die dritte Corona-Impfung erfolgt sechs bis maximal neun Monate nach der „vollständigen Immunisierung„, also nach der zweiten Impfung. In einigen Bereichen des Bundesheeres wurde bereits im Dezember 2020 mit der Impfung begonnen, also liegen sie mittlerweile in diesem empfohlenen Zeitraum.

Voll Aufmerksamkeit auf die Covid Geimpften – Ungeimpften – Genesenen und die restlichen anzeigepflichtigen Krankenheiten interessieren die Medien und Politik nur geringfügig.

 

Download Dokument: Anzeigepflichtige Krankheiten in Österreich: Anzeigenpflichtige_Krankheiten_in_Österreich_01_20
Die Details finden Sie im Dokument die Krankheiten sind:

  • Bakterielle Lebensmittelvergiftung
  • Bansche Krankheit Brucellose
  • Chikungunya-Fieber
  • Cholera
  • Clostridirum assoziierte Erkrankungen
  • Dengue-Fieber
  • Diphtherie
  • Fuchbandwurm
  • Gelbfieber
  • Gonorrhöe Tripper
  • Hantavirus
  • Hapatitis A B C D E
  • Hundebandwurm
  • Influenza AH5N1 oder Vogelgruppevirus
  • Meningitiden Sepsis – Meningokoken u.a
  • Kinderlähmung
  • Lekionärskrankheit
  • Lepra
  • Leptospirose
  • Lymphogranuloma inguinale
  • Malaria
  • Masern
  • MERS-Cov
  • Milzbrand
  • Paratyphus
  • Pest
  • Pocken
  • Psittakose
  • Puerperalfieber
  • Rickettsiose
  • Röteln
  • Rotz
  • Ruhr
  • SARS
  • Scharlach
  • Syphilis
  • Trachom
  • Creuzfeld-Jakob-Krankheit
  • Trichinose
  • Tuperkulose
  • Tularämie
  • Typhus
  • Hämorrhagisches Fieber (Enola u.a.)
  • Virale Lebensmittelvergiftung
  • Virusbedingte Meningoenzephalitiden
  • Weicher Schanker
  • West Nil Fieber
  • Wutkrankheit durch Tierbiss
  • Zika Virus
  • 2019 neuartiges Coronavirus (2019-nCov)

Danke gilt es jetzt zu sagen!

Nach dieser Aufzählung gilt der Dank allen unseren Ärzten, dem Krankenpflegepersonal, Sanitätern, Reinigungskräften und Angehörigen von Blaulichtorganisationen, Polizei, Bundesheer, Exekutive, Zoll, Justiz usw., sowie allen Menschen die durch ihren Job mit solchen Krankheiten berufsbedingt in Kontakt kommen. Sie alle sind es die unser Gesundheitssystem am Laufen halten. Jeden Tag im Jahr 24 Stunden am Tag. Diese Menschen sind es die uns – dem Werbeslogan des Bundesheeres folgend – täglich Schutz und Hilfe zuteil werden lassen. Der Dank gilt natürlich auch den Beamten und Bediensteten in den Ministerien die sich täglich mit der gesamten Bandbreite ihrer Fachbereiche beschäftigen müssen. Leider vergessen wir das immer wieder, wenn wieder einmal über die „unnötigen“ Beamten“ im Bundes-, Landes- und Gemeindedienst gelästert wird.

https://pixabay.com/de/photos/epidemie-coronavirus-lauernd-4952933/

Covid – Wie definiert das Nationale Impfgremium Impfnebenwirkung und Impfreaktion?

Auskunft dazu und vielen anderen aktuellen Fragen gibt das aktuelle Protokoll zu Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums im Gesundheitsministerium (Stand 17.08.2021)

Covid – Nationales Impfgremium definiert eine Überprüfung des Impferfolges (Antikörperbestimmung) derzeit als nicht zielführend

Überprüfung des Impferfolgs Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines durch die Impfung induzierten Schutzes erscheinen derzeit nicht zielführend, weil kein Schutzkorrelat etabliert ist und auch die maßgeblich zum Schutz beitragende zelluläre Immunität so nicht messbar ist. Von der routinemäßigen Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle wird daher bei immunologisch kompetenten Personen abgeraten. Es ist derzeit nicht bekannt, ob ein negativer Antikörpertest bei immunologisch kompetenten Personen einem fehlenden Schutz gegen schwere COVID-19 Erkrankungen gleichkommt. Wenn frühestens 4 Wochen nach Abschluss der vollständigen Impfserie (1 bzw. 2 Dosen) keine S1-Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisbar sind, so wird eine weitere Impfung (off-label) mit dem jeweils verfügbaren Impfstoff empfohlen. In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann (frühestens) 4 Wochen nach der Impfung eine Antikörper-bestimmung mit einem validierten Antikörpertest (Neutralisationstest (NT) oder NT-Korrelate) Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben (siehe auch Kapitel „Personen mit chronischen Erkrankungen, beeinträchtigtem Immunsystem oder immunsuppressiver Behandlung“).

Lesen Sie hier die Protokolle des nationalen Impfgremiums der Republik AUT:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Nationales-Impfgremium.html

Quellen:

Ein umfassender Artikel über Eigenschutzmaßnahmen (Antikörpertest, Tittertest) als Geimpfter, Genesener und Ungeimpfter

https://bkftv.at/2021/09/30/bundesheer-antikoerperbestimmung-vor-3-covid-auffrischungsimpfung/

https://www.aekktn.at/documents/73334325-609e-11eb-8af6-52540052f55b/Anwendungsempfehlung.pdf.

Die handelnden Personen im Gesundheitsministerium

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:d54aac43-0a11-4786-abf0-78833d0418dd/Funktionsbeschreibungen_NIG.pdf

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:92836064-8021-4549-8a9d-130576bf53c0/Funktionsbeschreibungen_Safety_Board_(Stand__30.03.2021)_.pdf

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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