GRÜNE fordern: Energie Burgenland runter von der PV-Bremse!

Eisenstadt, 7. 12. 2021

Konzerninteresse darf Energiewende nicht blockieren
Die Energiewende ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzes und der Entwicklung des Burgenlandes. Die Photovoltaik-Strategie der Energie Burgenland folgt mehr den eigenen Konzerninteressen als den Zielen der Energiewende. Denn Unternehmen und Privatpersonen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen und ihr Dach mit einer großen PV-Anlage ausstatten, werden mit der Begründung zurückgewiesen werden, sie würden zu viel Strom einspeisen. „Derzeit schließt die Energie Burgenland alle, die mehr Strom als 20 Kilovoltampere ins Netz einspeisen wollen, aus. Wir brauchen aber für die Energiewende möglichst viele dieser Stromlieferanten“, fordert die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik die sofortige Aufhebung dieser 20 kVA-Grenze.

Energie Burgenland weist viele Stromerzeuger ab
Viele gute Anlagen auf Dächern und Scheunen werden zur Zeit dadurch verhindert, weil die Energie Burgenland nicht bereit ist, diesen Strom zu übernehmen. „Einem Landwirt aus dem Bezirk Mattersburg, der eine fertig geplante und ausfinanzierte 300 kWp-Aufdachanlage realisieren wollte, lehnt die Netz Burgenland ebenso ab, wie zwei Autohäuser in St. Michael und Stoob. Ja selbst Private die ihre E-Wallboxen für die E-Autos mit PV-Strom versorgen wollen, werden abgelehnt“, berichtet der GRÜNE Energiesprecher Wolfgang Spitzmüller.

Für den Landesenergieversorger darf es allerdings keine Überraschung sein, dass er sein Netz entsprechend ausbauen muss. „Dieser Prozess, dass es dezentrale Stromerzeugerinnen und Erzeuger geben wird, ist ja schon lange bekannt“, deshalb fordert Spitzmüller den raschen Netzausbau.

Änderung im Raumplanungsgesetz
Das aktuelle Raumplanungsgesetz (RPG) sieht die Errichtung von PV-Anlagen vorranging auf Dächern vor. Die Energie Burgenland weicht mit ihrer Freiflächen-Strategie von dieser gesetzlichen Vorgabe ab. „Wir fordern die Landesregierung auf, von der Energie Burgenland eine umfangreiche Photovoltaik-Strategie gemäß dem Raumplanungsgesetz des Landes zu verlangen und Strom aus Dach-PV-Anlagen gegenüber Freiflächenanlagen vorrangig ins Netz einzuspeisen. Bei Anlagen auf der Freifläche muss die Nutzung bereits belasteter Flächen wie Parkplätze oder Kläranlagen erste Option vor jeder Fläche auf dem Acker oder in freier Natur sein“, fordert Petrik.

 

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