Teure Ordination Siegendorf: Schlechter Hinterzimmer-Deal für die SPÖ-geführte Gemeinde

Siegendorf, 28. 6. 2023

Schlechtes Geschäft für Gemeinde
In Siegendorf wird gerade fleißig umgebaut: Die 172 m2 große ehemalige Raika-Filiale soll eine Ordination werden. „Das ist gut, weil die derzeitige Ordination der Kreisärztin aus allen Nähten platzt“, so der Gemeinderat der GRÜNEN und Parteifreien in Siegendorf, Gerhard Jilli. Weniger gut, um nicht zu sagen schlecht, sind die Kosten für die Gemeinde. Die neue Eigentümerin der Immobilie ist nämlich die OSG, stemmen muss die kompletten Kauf- und Umbaukosten allerdings die Gemeinde und an die OSG monatlich 4000 Euro Nutzungsentgelt zahlen. „Für die Gemeinde ist das ein denkbar schlechtes Geschäft. Wir tragen nicht nur das volle Risiko, sondern müssen auch doppelt zahlen“ ärgert sich Jilli über den Deal, den die SPÖ-Mehrheit und die SPÖ-Bürgermeisterin im Hinterzimmer ausgemacht haben.

Superteuer
Nach derzeit vorliegendem Tilgungsplan und bei der Annahme, dass die Gemeinde der OSG nach 10jähriger Mietdauer das Gebäude abkaufen will, werden sich die Kosten für die Gemeinde auf rund 2,17 Mio. summieren. „Das sind Preise für die Wiener Innenstadt, aber sicher nicht üblich für Siegendorf. Warum ist die Bürgermeisterin so einen schlechten Deal eingegangen?“, fragt sich Jilli und bringt einen Vergleich: Aktuell wird in Eisenstadt eine ähnlich große Wohnung mit Eignung zur Ordination um 1500 Euro zur Miete angeboten.

Kein Übergabetermin
Die Sanierungskosten für das vergleichsweise kleine Gebäude sind ebenfalls außergewöhnlich hoch. „Selbst bei einer Generalsanierung sollte das nicht mehr als 300.000 Euro kosten. Noch dazu trägt die Gemeinde das volle Risiko, sollten sich die Baukosten erhöhen. Es gibt in dem Vertrag mit der OSG nicht einmal eine Leistungsvereinbarung oder Qualitätskriterien und auch keinen Fertigstellungstermin, ärgert sich Jilli und verlangt eine Nachverhandlung. Diese wurde vom SPÖ-dominierten Gemeinderat diese Woche abgelehnt. „Das ist für mich völlig unverständlich, denn es spricht ja nichts dagegen, sich das nochmal im Detail anzusehen“.

Schlechter Vertrag, wenig Transparenz
Die Gemeinde kann zwar nach Ablauf der Darlehensfrist einen Antrag auf Übertragung ins Eigentum stellen, aber Rechtsanspruch hat sie keinen. „Laut Vertrag gibt es keine Strafzahlungsbestimmungen, falls die OSG die geforderte Leistung oder Qualität nicht einhält. Die Miete wird ab 1.1. 2024 fällig, auch wenn die OSG bis dahin gar nicht fertig saniert hat. Auch muss die Gemeinde die Versicherung für ein Gebäude übernehmen, das ihr gar nicht gehört. „, zählt Jilli auf und wundert sich, dass die Gemeinde für 10 Jahre auf ihr Kündigungsrecht verzichtet.

Im Vertrag werde außerdem gar nicht die Höhe des Darlehens genannt und ob dieses für den Kauf der Immobile oder für den Umbau oder für beides gilt. „Für die OSG ist das alles sehr bequem, für uns als Gemeinde ein miserabler Vertrag und der gehört nachverhandelt“, beharrt Jilli.

Zustimmung im guten Glauben
Jilli hatte in der Gemeinderatssitzung am 26.4.23 im guten Glauben zugestimmt. „Ich selbst bin kein Jurist und hatte damals außer der Vereinbarung mit der OSG keine weiteren Unterlagen zur Verfügung. Da ich ich keinesfalls die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gefährden wollte, habe ich zugestimmt“, erklärt Jilli. Nach intensiver Beschäftigung mit der Vereinbarung und nach Vorlage des Tilgungsplans in der Sitzung am 26.6.23, lautet sein Fazit: „Dieses Vertragswerk kann man nur als schlecht bezeichnen und es gehört dringend nachverhandelt“.

 

Share Button

Related posts