Informationsfreiheitsgesetz 2025 auf dem Prüfstand

Als Prüfungsthema dient das B-KSG #bundeskrisensicherheitsgesez und das neue #bundeskrisensicherheitsbüro im #bundeskanzleramt Am 10.11.24 hat der Autor Herbert Unger als freier Journalist der Redaktion BKFTV.at auf Grundlage des gültigen #Auskunftspflichtgesetzes zum Themenbereich B-KSG Bundeskrisensicherheitsgesetz und zum neuen Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt ein Auskunftsersuchen beim Krisensicherheitsbüro und im Bundeskanzleramt eingebracht.

10.11.24 – Anfrage zum B-KSG nach dem Auskunftspflichtgesetz

Aktuelle Hintergründe dazu und die Anfrage können hier nachlesen: https://bkftv.at/2024/12/07/b-ksg-sicherheitsberater-der-regierung-fordert-abwehrfaehige-bevoelkerung/ Die Beantwortung ist noch offen. Wird ein präzises Auskunftsbegehren beim zuständigen Verwaltungsorgan gestellt, so hat dieses die gewünschten Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, grundsätzlich aber binnen acht Wochen zu erteilen. Viele Gesetze sehen vor, dass die Auskünfte nach Möglichkeit mündlich oder telefonisch zu erteilen sind.

Wird die Auskunft nicht erteilt, so ist darüber, sofern das verlangt wird, ein Bescheid zu erlassen. Dadurch wird die Verweigerung der Auskunftserteilung rechtlich nachprüfbar.

Über das Ergebnis wird zeitnah auf BKFTV.at berichtet.

10.09.2025 – Anfrage zum B-KSG nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Am 10.09.2025 werde ich dieselbe Anfrage auf Grundlage des neuen #Informationsfreiheitsgesetztes noch einmal stellen. Dann wird sich zeigen, ob dieses Gesetz mehr Informationsfreiheit bringt, die #Amtsverschwiegenheit wirklich aufhebt und welche vielen Ausnahmeregelungen es für eine Nichtauskunft geben wird.

Auskunftspflichtgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000916
„Die Organe des Bundes […] haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.“ Das Österreichische #Auskunftspflichtgesetz ist kein #Informationsfreiheitsgesetz im eigentlichen Sinn, da nur Auskünfte, nicht Einsicht in Akten geregelt wurde sowie der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit ihm übergeordnet ist.

Informationsfreiheitsgesetz

Das Buch IFG Informationsfreiheitsgesetz „Kommentare“ aus dem Verlag Österreich habe ich mir selbst zu Weihnachten geschenkt. Jetzt wird erst mal gelesen, was es da an interessanten Kommentaren zum zukünftigen Gesetz  – welches erst am 1.9.2025 in Kraft tritt – gibt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_5/BGBLA_2024_I_5.pdfsig
Die Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt am 26. Februar 2024. Inkrafttreten wird das Informationsfreiheitsgesetz überwiegend am 1. September 2025. Das Informationsfreiheitsgesetz verfolgt das Ziel, der Transparenz des staatlichen Handeln und der Transparenz der staatsnahen Unternehmungen. Die neue Informationsfreiheit besteht aus 2 Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen wie Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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