Immer mehr Menschen fühlen sich im öffenltichen Raum nicht mehr sicher. Auf dem Weg in die Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit muss man nun schon fast täglich mit einem Messerangriff oder persönlicher Gewaltandrohung bis zu einem gewaltsamen Tod durch Verrückte, Fanatiker und gewaltbereit Jugendliche rechnen. Wir leben in gefährlichen und angespannten Zeiten. Der öffentliche Raum ist nicht mehr sicher. Gewalt, Kriminalität und persönlichen Angriffe und Gewalt an Frauen und ältere Menschen nehmen zu. Jeder sollte seine persönlichen Maßnahmen zum #eigenschutz und zur #selbstverteidigung erhöhen!
Was können wir tun – Workshops und Seminare besuchen
Wo? Hier https://www.closeprotection.at
Buchempfehlung – „Ich schütze mich“
In Selbstverteidigungskursen geht es nicht nur um das Erlernen von körperlichen Abwehrtechniken, sondern vor allem um die Stärkung von Selbstvertrauen und die Fähigkeit sich selbst zu behaupten.
Ein gutes Selbstverteidigungskonzept geht davon aus, dass jeder Mensch – auch untrainierte, körperlich eingeschränkte oder ältere Personen – im Stande ist, sich zu wehren.
Das neue Buch von Markus Schimpl „Ich schütze mich“ richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, sowie Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen und Senioren. Eine ausgezeichnete Grundlage für das persönliche Selbstverteidigungs- und Schutzkonzept.
Sein Buch, gespickt mit zahlreichen Beispielen und Schritt-für-Schritt-Abbildungen, widmet sich dem wichtigen Thema der persönlichen Sicherheit und richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, sowie Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen und Senioren.
Markus Schimpl demonstriert in seinem Werk einfache Techniken, um sich im Falle eines Angriffs effektiv verteidigen zu können. Dabei werden auch Selbstverteidigungshilfsmittel wie Alarmpiepser, Pfefferspray und alltägliche Gegenstände wie Regenschirme ausführlich vorgestellt. Zudem beleuchtet das Buch gesetzliche Rahmenbedingungen, die Deeskalation und das richtige Verhalten in verschiedenen Alltagssituationen, darunter Mobbing und K.-o.-Tropfen. Aber auch Angriffe durch Hunde und was zu tun ist finden Sie in diesem Fachbuch.
In Deutschland wurde das Verbot von „Schutzbewaffnung“ und „Vermummung“ erst 1985 in das Versammlungsgesetz aufgenommen, seit 1989 können Verstöße als Straftaten geahndet werden.
Schutzwesten, Schutzkleidung – Pfefferspray
Das Versammlungsgesetz verbietet in Deutschland in § 17a Abs. 1 VersG das Mitführen von „Schutzwaffen“ auf Versammlungen. Der Begriff der Schutzwaffe ist irreführend, weil Waffen dazu bestimmt sind, Verletzungen herbeizuführen, während Helme, Schutzwesten und Protektoren im Gegenteil vor Verletzungen schützen sollen. Die gesetzliche Regelung soll die Effektivität polizeilicher Maßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus heißt es in der Gesetzesbegründung: „Teilnehmer, die solche Schutzwaffen mit sich führen, dokumentieren aufgrund ihres martialischen Erscheinungsbildes eine offenkundige Gewaltbereitschaft und üben auf die Menge nach massenpsychologischen Erkenntnissen eine aggressionsstimulierende Wirkung aus.“ In dieser Schlichtheit dürfte dies jedoch nicht zutreffen. Es wird nicht das „martialische Auftreten“ einem Verbot unterworfen, sondern der Schutz vor Verletzungen.
Dem Schutzwaffenverbot unterliegen Schutzschilde, Panzerungen und ähnliche Gegenstände aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich. Da gesetzlich auch solche Gegenstände verboten sind, die als Schutzwaffen geeignet sind, fallen auch Alltagsgegenstände wie Fahrradhelme oder Mundschützer darunter. Die Abgrenzung, wann ein Gegenstand eine Schutzwaffe darstellt, ist überaus schwierig und birgt eine große Unsicherheit für Demonstrierende.
Zu empfehlen ist, die fehlende Absicht durch sichtbares Tragen des Presseausweises oder eine Kennzeichnung mit der Aufschrift „Presse“ an der Kleidung zu dokumentieren
Sind schusssichere und stichschutzsichere Westen legal und stellen laut Waffengesetz keine Waffe, sondern eine Schutzausrüstung dar? Jeder deutsche Bürger ist dazu berechtigt diese Form von Schutz zu erwerben und zu tragen, sofern diese CE zertifiziert ist. Das Alter spielt eine untergeordnete Rolle. Auch ist das Tragen einer schusssicheren Weste in Deutschland erlaubt, nur darf sie nicht auf Demonstrationen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Trägt man eine schusssichere Weste beispielsweise auf einer Demonstration, verstößt man gegen das Versammlungsgesetz.
Dieses Gesetz impliziert, dass auf Demonstrationen und Versammlungen keine Schutzwaffen getragen werden dürfen. Unter Schutzwaffen sind passive Waffen zu verstehen, die ausschließlich zum Schutz von Personen bestimmt sind. Dazu gehören auch die Schutzwesten. Sie können Behörden davon abhalten Zugriffe zu machen. Das heißt eine kugelsichere Weste würde die Polizei im Notfall daran hindern einen Bürger im Notfall mit einer Schusswaffe niederzustrecken.
Auf Grundlage des aktullen Auskunftsgesetzes wurde an das BMI als zuständige Sicherheitsbehörde ersucht, folgende Fragen zu beantworten.
- Dürfen stichschutzsichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden?
- Dürfen schusssichere Westen in Österreich frei durch jeden Menschen (Kinder, Erwachsene, Demonstranten, Journalisten) im privaten und öffentlichen Raum getragen werden?
- Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?
- Gibt es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“ und „passive Bewaffnung“ in Bezug auf das Tragen von Schutzwesten im öffentlichen Raum?
- Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „Schutzbewaffung“ und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?
- Fallen schussichere und stichschutzsichere Westen in Österreich unter den Begriff „passive Bewaffnung“und falls ja wo findet diese Regelung ihre Gesetzliche Deckung?
- Dürfen schussichere und stichschutzsichere Westen durch Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Busse, ÖBB und im individuellen Personenverkehr im Privat- oder Firmenauto getragen werden?
- An welchen Orten und zu welchen „Tätigkeiten“ ist es in Österreich bei Strafandrohung verboten schussichere und stichschutzsichere Westen zu tragen bzw. wäre dazu eine behördliche Genehmigung notwendig?
- Inweiweit sind freie Journalisten und Berufssjournalisten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit der Berichterstattung unter gefährlichen Umsständen befugt schussichere und stichschutzsichere Westen und Helme zu tragen?
- Falls es in Österreich die Begriffe „Schutzbewaffung“/ „passive Bewaffnung“ gibt, welche Gegenstände fallen taxativ gesetzlich aufgezählt zu dieser Bewaffnung für Bürger die keine Organe der öffentlichen Sicherheit darstellen?
- Gibt es für „Schutzbewaffung“/ „passive Bewaffnung“ Stichschutzwesten, Schußschutzwesen für die Gewerbe Detektiv, Sicherheitspersonel, Personenschutz und Wachdienst in Österreich Ausnahmen?
Messerinzidenz Tracker für Delikte mit Messern
01.01.2025 bis 16.03.2025 wurden mindestens 847 Delikte gemeldet
Dieses Projekt basiert auf einer umfassenden Sammlung und Aggregation von Polizeipressemitteilungen aus ganz Deutschland, die sich auf Vorfälle beziehen, bei denen Messer oder andere Stichwaffen involviert sind.
Ziel ist es, in Echtzeit ein transparentes Bild über das Ausmaß und die Verteilung dieser Delikte im gesamten Bundesgebiet zu bieten. Durch die Visualisierung der Daten auf einer interaktiven Karte können Bürger, Forscher und politische Entscheidungsträger ein besseres Verständnis für das Auftreten und die Häufung von Messerdelikten in verschiedenen Regionen gewinnen. Die Messerinzidenz soll zur Sensibilisierung beitragen und gleichzeitig fundierte Diskussionen über die Sicherheit in Deutschland anstoßen.
Quelle: https://messerinzidenz.de/
Bildergalerie des Autors zu den Beschusstest einer Schuss- und Stichschutzweste
https://adobe.ly/4itjKaY
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Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
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Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertraulich: Threema ID: DBZ2S7ET |