Covid 19: Weitere Lockerungen ab 16. April

Eisenstadt, 14. 4. 2022

Angesichts der stark sinkenden Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung Lockerungen bei der FFP2-Maskenpflicht und den 3G-Regelungen bekanntgegeben. Darüber hinaus soll die Gültigkeit des Grünen Passes verlängert werden. Wichtig ist, dass jetzt schon die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter getroffen werden, um dem Virus im Fall des Falles einen Schritt voraus zu sein. Einen Überblick über die ab 16. April geltenden Regelungen finden Sie hier:

Ab 16. April bis voraussichtlich 8. Juli gelten folgende Regelungen:

FFP2-Maskenpflicht gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und
  • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)

3G-Regelung gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen

„Grüner Pass“

  • für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die nur 2-fach geimpt oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate

Impfempfehlung:

  • 4. Impfung für über 80-Jährige nach 6 Monaten empfohlen, für vulnerable Personen nach individueller Absprache mit Arzt

 

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