Bgld: Digitalisierung/ELGA – Der „grüne Pass“

Pressestatement nach dem EU Rat 260321 Foto: BKA Dragan Tatic

Datenschutzrechtlich ist dieser neue Vorstoß der Bundesregierung hoch problematisch. Die EU hat einen „grünen Pass“ vorgestellt, mit dem Reisen für Geimpfte innerhalb der Union möglich sein soll. Dieser greift aber massiv in sensible personenbezogene Gesundheitsdaten der Österreicher ein. Im Parlament wurden dazu in den letzten Tagen mit den Stimmen der Koalitionsparteien (SPÖ/GRÜNE) die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Noch ist vieles unklar, was den „grünen Pass“ betrifft. Die Parlamentsopposition prüft derzeit eine 8-wöchige Blockierung dieser Gesetze im Bundesrat. Es soll eine Softwarelösung und eine Papierlösung geben. Wie bei anderen gescheiterten ähnlichen Projekten der Bundesregierung wird unter enormen Zeitdruck hinter den Kulissen gearbeitet – „koste es, was es wolle“. Ausgelöst hat diesen Zeitdruck die EU und vor allem ÖVP Bundeskanzler Kurz und sein Grüner Gesundheitsminister Anschober. Österreich soll wieder einmal Vorreiter sein. Werden die Grund- und Freiheitsrecht der Bürger, vor allem der Datenschutz zu den höchst persönlichen Impfdaten gewahrt? Laufend gibt es neue Zugriffsrechte und Datenübermittlungen, sowohl staatlich als auch bis in die EU hinein. Die gesamte Datenlage ist für die Bürger mehr als undurchsichtig. Alte Technologien wie der QR-Code werden mit neuen Sicherheitszertifikaten ins Spiel gebracht. Telekomdienstleister wie A1, Magenta und Drei bekommen staatliche Aufträge und bieten Dienstleistungen wie etwa die neuen Tablet-ELGA-PCs an Ärzte und Gesundheitsdienstleister (GDA) an. In Deutschland spricht man schon von der nächsten Softwareidee, eine Triage-Software in der Notaufnahme. Der Zeitdruck unter dem alle diese neuen Softwareprojekte und Apps entstehen birgt die Gefahr von Fehlern in der Programmierung, bei der Sicherheit und beim Datenschutz. Spannend zum „Grünen Pass“ wird die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem Projekt. Laufend gibt es Datenleaks, Cyberangriffe samt schwerer Mängel wie aktuell beim digitalen Impfpass in der Schweiz der vorübergehend außer Betrieb genommen werden musste. Somit gilt es Wachsam zu sein als Bürger, als Politiker und als Verantwortlicher in diesem „Projekt“.

Die Redaktion von www.bkftv.at hat versucht die Lage um den grünen Pass zusammenzufassen. Vorsicht, es wird notwendiger Weise etwas „länger“.

Neue Datenzugriffe für Covid-19-Analysen im Parlament beschlossen

Mittels eines angenommenen Abänderungsantrags von ÖVP und GRÜNEN wurde die Basis für eine statistische Auswertung der COVID-19-Datenanalyse geschaffen. Kritik gab es dazu nicht nur von SPÖ, FPÖ und NEOS zur kurzen Begutachtungsfrist und gegen die im Ausschuss kurzfristig vorgelegten Bestimmungen zum Grünen Pass. Die FPÖ sprach von einem „schwarzen Tag für die Demokratie“ und sah damit den Überwachungsstaat verwirklicht.

Screenshot parlament.gv.at

NEOS Kämpfer für  Grund- und Freiheitsrechte?

Die NEOS orteten einen „gravierenden Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“, den sie mit allen Mitteln bekämpfen werden. Wobei die Glaubwürdigkeit der NEOS zu hinterfragen ist, da sie am 24.3.21 in einem Antrag die nächste Zwangsmaßnahmen gegen die Bürger im ELGA Gesundheitsregister fordern. Geht es nach den NEOS sollen ambulante Laborbefunde für alle Österreicher im ELGA freigeschalten werden. Auch wenn durch den Bürger mit einem ELGA-OptOut die Befundfunktion deaktiviert ist, oder der Bürger im ELGA-Optin Befunde selbst ausblendet hat, sollen ambulante Befunde vom Widerspruchsrecht ausgenommen sein. Nach dem staatlich erzwungenen eImpfregister wäre dies nun der zweite gesetzmäßige Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ohne ihre Zustimmung. Laborbefunde für den Staat und zukünftige Zugriffsberechtigte freizuschalten, weil es die NEOS wollen?

Diskriminierung nicht Geimpfter als Menschen zweiter Klasse?

Die Sozialdemokraten warfen wie auch die Freiheitlichen dem Grünen Gesundheitsminister Anschober im Parlament vor, mit dem Grünen Pass eine Diskriminierung der nicht Geimpften vorzunehmen, was Menschen erster und zweiter Klasse schaffe. Den Grünen Pass wird es laut Anschober als App, aber auch als Papiervariante geben. Ende April sollen darin die Tests verankert sein, bis Ende Juni will man das auch für die Impfungen schaffen. Ob die Datenschutzkommission eingebunden wurde und ob es eine DSGVO-Folgenabschätzung dazu geben wird, blieb offen. Der Zeitdruck kommt vom Kanzler und der Bundesregierung.
Erfolglos war die FPÖ mit ihrem Antrag, die COVID-19-Ungeimpften nicht zu diskriminieren. Sie verweisen auf den Wortlaut einer umfassenden Entschließung des Europarats in Sachen COVID-19-Impfstoffe und diesbezügliche ethische, rechtliche und praktische Überlegungen. Die Grundsätze in Hinblick auf die Anti-Diskriminierung von nicht geimpften Personen sollten bei allen nationalen Entscheidungen berücksichtigt werden, lautet die freiheitliche Forderung.

Weitere Datenflüsse und Registerzugriffe beschlossen

Mittels eines von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrags wird mit dem Gesetzespaket auch die statistische Grundlage für die COVID-19-Datenanalyse geschaffen. Wie es in der Begründung dazu heißt, sollen Analysepotentiale vorliegender Daten unter Einhaltung strikter datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen genutzt werden. Darüber hinaus werden weitere technische Anpassungen an die EU-Vorgaben für den Grünen Pass geschaffen. Es wird wohl auch einen regen Datenaustausch mit der EU geben.

Datenübermittlung aus dem ELGA eImpfregister in das Gesundheitsministerium und zum Statistikregister?

 

Screenshot Website Gesundheitsministerium

Österreich war übrigens noch schneller als die EU. Im Vorgriff auf die europäischen Entwicklungen hat Österreich das Epidemiegesetz unlängst (erneut) geändert. Von der Antragstellung im Gesundheitsausschuss am 22. Februar im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, das bis dahin ausschließlich formalen Korrekturen gewidmet gewesen war, bis zur Beschlussfassung im Nationalrat vergingen zwei Tage. Seither kennt Österreich eine zwei weitere Tage später im Bundesgesetzblatt kundgemachte Bestimmung (§ 4 Abs. 3a Epidemiegesetz), die (auszugsweise) lautet: „Die ELGA GmbH ist berechtigt, die im zentralen Impfregister gespeicherten Angaben zu COVID-19 pseudonymisiert an den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister täglich zu übermitteln. […] Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist berechtigt, die ihm von der ELGA GmbH übermittelten Daten mit dem Register anzeigepflichtiger Krankheiten zu verknüpfen und dürfen diese Daten zum Zweck des Ausbruchs- und Krisenmanagements, wie etwa der Ausstellung von Impfnachweisen, verarbeitet werden. Die übermittelten Daten sind in das Statistik-Register (§ 4a) zu überführen.“ Undurchsichtige (Daten-)Lage für die Bürger Nikolaus Forgó schreibt dazu am 21.3.2021 im Standard: „Hat das irgendjemand mitbekommen? Und in seinen Auswirkungen verstanden? Tägliche Übermittlung (aller) Impfregisterdaten an den Gesundheitsminister? Verknüpfung durch den Gesundheitsminister mit dem Register anzeigepflichtiger Krankheiten (zu denen auch Malaria, Röteln, Hepatitis, Scharlach et cetera gehören)? Übermittlung der übermittelten Daten in ein – weiteres – Statistik-Register? Wer will das? Warum? Und: Welches Motiv auch immer dahinter steht: Ist es das wert?“

Wie werden die Impfdaten in das e-Impfregister eingepflegt?

Nach einer kurzen Pilotphase in einigen Bundesländern erfolgt jetzt die Dokumentation der Corona-Schutzimpfungen im eImpfpass. Für die Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zum eImpfpass: Die Landessanitätsdirektionen Wien und Steiermark dokumentieren Impfungen bspw. mittels vollintegrierter Software. Niedergelassene Ärzte mit e-card-Anschluss haben die Möglichkeit Impfungen über das e-card-System zu erfassen. Da jedoch nicht alle impfenden Ärztinnen und Ärzte über einen e-card-Anschluss verfügen, gibt es auch eine österreichweite Erfassung der Impfdaten auf mobilen Geräten  (Tablets).  Auch Arztsoftware-Hersteller arbeiten bereits mit Hochdruck an der Einbindung in die Arztsoftware-Systeme – aktuell sind bereits hunderte Ordinationen auf diese Weise angebunden.

Burgenland: ELGA Struktur und Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen

Link zum Video: https://www.burgenland.at/videothek/videothek/videothek-beitrag/news/gesundheitssystem-im-burgenland/

Am 19. Februar richtete die Redaktion von bkftv.at eine Presseanfrage an Landesrat Dr. Schneemann, welche am 28. Februar zuständigkeitshalber an das Büro von LH Mag. Doskozil weitergereicht wurde. Leider erreichte die Redaktion von bktv.at und den Autor des Artikels bis Redaktionsschluss zu diesem Artikel keine Antwort zum Fragenkatalog. Keine Auskunft zur burgenländischen ELGA Struktur und zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Dies obwohl aktuell Bund, Länder und Sozialversicherungen an Grundlagen zu nachstehenden Themenbereichen für das Burgenland arbeiten:

  • Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der Vernetzung der Leistungsanbieter des Gesundheitswesens und der Pflege
  • Optimierung des Betriebs und der Weiterentwicklung bereits im Einsatz befindlicher Anwendungen
  • Erhöhung der Resilienz und des Wirkungsgrades digitaler Systeme im Gesundheitswesen, auch für Krisenfälle
  • Erweiterung des Informationsangebots von ELGA zur Attraktivierung der Nutzung
  • Ausbau von Telegesundheitsdiensten (Telemedizin) und sonstigen bundesweiten Services für das Gesundheitswesen
  • Sicherstellung der Finanzierung sowie der dafür notwendigen Arbeitsorganisation

Auch zu den neuen Projekten „Telegesundheitsdienste“ und „Telemonitoring“ gab es keine Antworten aus dem Büro von LH Mag. Doskozil. Vielleicht gelingt es uns den neu bestellten Impfkoordinator und Leiter der Landessicherheitszentrale Ing. Markus Halwax zum neuen Sicherheitsprojekt von Gesundheitsminister Anschober „healtCERT mit den Bundesländern“ zu interviewen. Wir werden Anfragen und darüber berichten.

Es finden sich so gut wie keine öffentlichen Fundstellen zum aktuellen Stand des Ausbaues der ELGA Struktur im Burgenland im Internet. Im Bericht des Rechnungshofes zur Burgenländische Krankenanstalten–Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) gibt es nur eine Fundstelle zu ELGA. Zitat: „Zur Verbesserung der KRAGES–IT schlug der Geschäftsführer B 2016 u.a. eine Zusammenlegung der Bereiche IT und Technik vor. Trotz einer vorübergehenden Abbildung im Organigramm erfolgte eine tatsächliche Umsetzung nicht. Allerdings erhöhte die KRAGES von 2013 bis 2017 den Personalstand in der IT um drei VZÄ (etwa für die Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte)“

Die ELGA Website gibt Auskunft darüber, dass im Burgenland in den Krankenhäusern Eisenstadt, Güssing, Kittsee, Oberpullendorf, Oberwart und bei der burgenländischen Gesundheitskasse „ELGA-Befunde“ seit den Jahren 2016 verwendet wird. Die Internetseite des Burgenländischen Landtages gibt keine Auskunft zu ELGA. In den Sitzungsprotokollen der Burgenländischen Landesregierung (aktuelle und vergangene Legislaturperiode mit mehr als 9.000 Seiten) sind nur dürftige Fundstellen zur Einführung von ELGA und zum digitalen Fortschritt des burgenländischen Gesundheitssystems zu finden.

Burgenland: SPÖ-Alleinregierung spart Gesundheitsversorgung kaputt

Dies stellt die ÖVP Burgenland in einer aktuellen Aussendung fest. Der längst überfällige Regionale Strukturplan Gesundheit 2025 (RSG) zeigt klar: Es kommt zu massiven Einsparungen, drei Spitalsstandorte werden zu Betreuungseinrichtungen reduziert. Lesen Sie dazu alle Details in einem Artikel von www.bkftv.at
https://bkftv.at/2021/03/26/oevp-spoe-alleinregierung-spart-gesundheitsversorgung-kaputt/

Impfregister Verknüpfung mit nationalen Impfplan

Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden dann im Vollbetrieb personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich. Die personalisierten Impfempfehlungen werden aber erst in einer zweiten Phase umgesetzt.

Was ist zu tun für den mündigen Bürger?

Entweder gehören sie zu den ca. 500.000 Bürgern die aus ELGA auf Antrag ausgestiegen sind (Optout) oder ihr ELGA ist sowieso bereits im Vollbetrieb. Über die digitaler Handy-Signatur können Sie Einsicht in ihr ELGA Register und in das neue eImpfregister nehmen. Prüfen Sie ihre Zugriffsprotokolle! Wenn sie noch keinen Zugriff haben, beschaffen Sie sich dazu eine digitale Handysignatur unter https://www.buergerkarte.at/, denn mit dem „grünen Pass“ kommt Bewegung in ihre Gesundheitsdaten im eImpfregister. Erfasst werden Covid Impfungen, Covid Erkrankungen, Covid Testungen und zukünftig im Vollausbau auch alle anderen Impfungen nach dem nationalen Impfplan.

SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits fordert die schnellstmögliche Einberufung des Datenschutzrates

Screenshot Datenschutzkommission

Dieser soll sich mit dem digitalen, grünen Pass und der Diskriminierung von Menschen, die ein ELGA Opt-Out wahrgenommen haben, beschäftigen. Drobits: „Der digitale grüne Pass ist ein Projekt mit weitreichenden Schwierigkeiten im Bereich des Datenschutzes, der Datenschutzrat muss deswegen so früh wie möglich in dieses Projekt eingebunden werden. Dass beim ELGA Opt-Out keine Benachteiligung stattfinden darf, hat der Datenschutzrat schon oft festgehalten. Das Bundesgesetz zur Testabgabe in Apotheken bricht nun mit diesem Prinzip, ohne dass wir eingebunden wurden. Das ist ein Skandal! Wir bestehen deshalb auf eine schnellstmögliche Sitzung des Datenschutzrates, um über die Schwierigkeiten des grünen Passes zu beraten und die Rechte für Menschen, die aus ELGA optierten, klarzustellen. Über die Stellungnahme der Datenschutzkommission und die Datenschutz-Folgenabschätzung zum grünen Pass werden wir gesondert berichten, sobald alles vorliegt. Die DSGVO bestimmt, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung insbesondere dann zu erfolgen hat, wenn etwa neue Technologien verwendet werden oder aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Kritik der Datenschützer von Epicenter Works

Zitat: „Datenschützer kritisieren indessen auch das beim österreichischen E-Impfpass fehlende Widerspruchsrecht. Bei der Gesundheitsakte Elga darf jeder entscheiden, ob seine Gesundheitsdaten einsehbar werden (opt-out). Das gibt es beim E-Impfpass nicht, bei dem zudem weitaus mehr Stellen Einsicht in die Daten bekommen als bei der Gesundheitsakte. „Das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht sehr bedenklich“, urteilt man bei Epicenter Works. „Zumindest hätten wir uns gewünscht, dass man der Eintragung von Impfungen widersprechen kann, die ein rein individuelles Risiko betreffen und bei denen keine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt, wie bei FSME.“ Zum E-Impfpass werde man leider „zwangsverpflichtet“, so die Datenschutz-Plattform. Ob die breite Nutzung der Gesundheitsdaten überhaupt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform geht, sei ebenfalls noch nicht erwiesen. Insbesondere beim Datenminimierungsgrundsatz sehen die Experten Probleme: „Eine Übertragung der Daten ans BRZ mag für das Sozialministerium bequem sein; dass so eine Mehrfachdatenhaltung dem Datenminimierungsgrundsatz entspricht, ist aber sehr fraglich“, meint man bei Epicenter Works. In der Architektur gibt es eine zentrale Stelle, die den QR-Code jedes Immunitätszertifikats überprüft und über seine Gültigkeit urteilt. Weil das Zertifikat immer einer Person zugeordnet ist und die Überprüfung von der IP-Adresse des Geschäfts oder des Veranstalters aus in Auftrag gegeben wird, wo diese Person gerade Eintritt verlangt, fallen hier zum Zeitpunkt potentiell enorm viele Informationen über die Aktivitäten der Bevölkerung an. Es liegt dann einzig an ein paar Einträgen in einer Konfigurationsdatei an dieser zentralen Stelle, ob diese Daten gespeichert werden oder nicht. Ein solcher Datenberg weckt unweigerlich Begehrlichkeiten und es wäre viel zu einfach, diese Überwachungsfunktion nachträglich zu aktivieren.“

https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

QR-Code soll der Zauberschlüssel für den grünen Pass werden!

Futurezone.at berichtet dazu – Zitat: „Grundlage des Grünen Passes soll laut Gerald Schimpf, Leiter des Corona-Krisenstabs im Gesundheitsministerium, keine App sein. Stattdessen sollen die Nachweise von Tests, Impfungen oder Genesung per QR-Code erfolgen. In dem QR-Code sollen alle relevanten Daten zur Person und zu den Nachweisen im Klartext hinterlegt sein. Dies sehe die EU-Verordnung so vor, wie Christopher Ozvald, einer der IT-Experten des Gesundheitsministeriums, der an dem Projekt auf EU-Ebene mitarbeitet, erklärt. Fälschungssicher sollen die Informationen dank einer digitalen Signatur sein.“

QR-Code mit digitaler Signatur – Wie geht das?

Dazu hat der Autor des Artikels Anfang Februar 2021 an das Gesundheitsministerium, das Land Burgenland (LSZ) und an das Bundesrechenzentrum (BRZ) ein Auskunftsbegehren gemäß DSGVO (Art 4, 11, 12, 15, 20, 26, 28, 44-46) und DSG ( §§ 12, 13) gestellt. Neben dem digitalen Anmeldevorgang, der Datenerfassung, der Erzeugung von PDF-Dokumenten, Speicherung und Weitergabe von Daten in der Teststraße über ELGA bis in das Gesundheitsministerium zum angeblich sicheren zertifizierten und staatlich signierten QR-Code, werden alle Belange des personenbezogenen digitalen Datenschutzes abgefragt. Sobald die Antworten vorliegen und alles ausgewertet ist wird bkftv.at darüber berichten.

Seit Oktober 2020 gilt die Speicherverpflichtung für Covid19 Impfungen

ELGA Portal

Gemäß § 24c Abs. 2 GTelG 2012 sind alle Gesundheitsdiensteanbieter (GDA), die Impfungen durchführen, zur Speicherung der in § 24c Abs. 2 Z 2 genannten Daten im zentralen Impfregister (e-Impfpass) verpflichtet. Diese Speicherverpflichtung gilt seit etwa Ende Oktober. Mit der eHealth-Verordnung wurde festgelegt, dass jedenfalls die COVID-19- und influenzabezogenen Angaben im zentralen Impfregister zu speichern sind. Die Einträge im zentralen Impfregister (eImpfass) werden den Hauptwohnsitzen der geimpften Personen zugeordnet. 
Die regionalen e-ImpfpasskoordinatorInnen sind beauftragt dem jeweiligen Impfsetting die jeweils adäquate technische Zugangsmöglichkeit bereitzustellen. Im Hinblick auf die für eine neue Anwendung erstaunlich geringe Anzahl von Fehleinträgen (partiell fehlende Angaben, Impfdatum nicht plausibel, falscher Impfstoff ausgewählt, etc.) wird aktuell und in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Sozialversicherung ein Clearing implementiert, um die fehlerhaften Daten zu berichtigen. Für die Dokumentation der Impfungen im zentralen Impfregister (e-Impfpass) steht rund 11.000 Gesundheitseinrichtungen eine Weboberfläche im e-card-System zur Verfügung. Über die Sozialversicherung wird ein darüber hinaus mobiles e-card-System bereitgestellt. Für die Integration in die bestehenden Softwaresysteme stehen eine Schnittstelle im e-card-System sowie eine Schnittstelle nach internationalen Standards (IHE) zur Verfügung. Diese Schnittstellen können alle Gesundheitseinrichtungen über sichere Gesundheitsnetze nutzen. Die breite Verfügbarkeit von integrierten Softwaremodulen (e-Impfpass-Modul) wurde von den Softwareherstellern bis etwa Ende März 2021 zugesagt. Von Ärztinnen und Ärzten ohne e-card-System, aber auch für Impfungen in Alten- und Pflegeheimen, Betrieben und Gemeinden oder im Rahmen von Impfstraßen kann eine mobile Zugangslösung (Tablets, mobile e-card) zum zentralen Impfregister verwendet werden.

Die „Geschäfte“ mit Ärzten und dem Impfen laufen an!

Der Standard berichtet am 25.3.21 Zitat: „A1, Magenta und Drei bieten Ärzten Tablet-PCs mit speziellen Apps und Tarifen zur digitalen Erfassung von Impfungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema. Die Tablet-PCs sind von den Anbietern bereits vorinstalliert und enthalten die Apps, die für die Eintragung der Impfung nötig sind: Die spezielle App für den Impfpass, die App „Digitales Amt“ und je nach Anbieter ein System zur Identifizierung des Users. Seitens A1 heißt es in einem FAQ, dass es nicht möglich ist, weitere Apps auf dem Tablet-PC zu installieren. Das dürfte vor allem Sicherheitsgründe haben. Es werden keine Impfdaten auf dem Tablet-PC gespeichert, heißt es in den FAQ bei A1: Die zu erfassenden Daten werden mittels eines eigens eingerichteten APN (Access Point Name) direkt in das E-Impfpass-Register übertragen und somit nicht auf dem Gerät oder auf dem Weg zwischengespeichert. Magenta und Drei betonen ebenfalls die gesicherte Übertragung.“

Firma Drei und andere Provider liefern Infrastruktur Drei erhielt nun den Zuschlag für das ELGA-Tablet

ELGA Portal

Ihre Impfungen können Bürger in ihrem ELGA-Portal einsehen, abspeichern und ausdrucken. Die Lösung ist vor Start der Phase 2 der österreichweiten Corona- Schutzimpfungen verfügbar. Die sichere Datenübertragung erfolgt mit der eigenen, kritischen Telekommunikationsinfrastruktur Healix (Projekt HEALIX e-HEALth IntereXchange der Krankenanstalten) für Krankenhäuser und Ambulatorien. Als Netzbetreiber versorgt Drei bisher 80 Krankenhäuser in fünf Bundesländern mit hochleistungsfähiger und ausfallsicherer Netzverbindung und sichert nach eigenen Angaben auch die Anbindung der jeweiligen Spitäler in ganz Österreich an die kritische Infrastruktur von Healix.

 

 

DEU: Spahn plant Triage-Software in Notaufnahmen

Die Plattform Dr. Datenschutz berichtet: „Corona hängt uns allen langsam zum Hals raus. Eine Diskussion nach der anderen dreht sich um dieses leidige Thema. Derweilen schmiedet das Bundesgesundheitsministerium klammheimlich andere Pläne: Eine Software muss her, die in Notaufnahmen über die Dringlichkeit sowie den Behandlungsort entscheidet. Vollkommen unausgereift wird hier erneut eine Lösung forciert – auf dem Rücken der Patienten, ohne Sicherheit und Datenschutz. Künftig soll eine Software in Notaufnahmen darüber entscheiden, wie dringend der Behandlungsbedarf ist, ob man ambulant bzw. stationär bleiben darf oder zum Hausarzt gehen muss. Ärzte sowie medizinische Vereinigungen schlagen Alarm: Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten stehe auf dem Spiel. Warum? Die Entscheidung trifft ein Computer.“

DEU: Gutachten zur Digitalisierung für Gesundheit, Ziele und Rahmenbedingungen eine dynamisch lernenden Gesundheitssystems

Ein 400-seitiges Gutachten des deutschen Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen gibt Einblicke, in welche Richtung es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht. Gesundheitsdaten sind zweifelsohne besonders sensible Daten. Sie betreffen sehr Persönliches, Intimes, dessen Kenntnis für Arbeitgeber, Banken, Versicherungen oder Medien von großem partikularen Interesse sein kann. In einer freiheitlichen Rechtsordnung ist es bis auf wenige eng begrenzte Ausnahmen verboten, Informationen über solche Daten vom Betroffenen zu verlangen oder zu versuchen auf andere Weise Kenntnis von ihnen zu erlangen.

Einige Zitate aus dem Gutachten, die uns wachsam machen sollten:

  • Der Datenschutz muss im Sinne eines umfassenden Patientenschutzes neu gedacht werden.
  • Datenschutz muss vor allem die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere Versorgung und Forschung ermöglichen, damit dem einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin zielgenauer geholfen werden kann.
  • Dazu bedarf es der Auswertung großer Datenmengen. Die alte Maxime der unbedingten Datensparsamkeit und strengen Zweckbindung ist von der Realität überholt worden.“
  • Einwilligungsverfahren müssen so weiterentwickelt werden, dass eine Sekundärnutzung von Behandlungsdaten im Interesse des Patientenwohls niederschwellig, unkompliziert und möglichst entkoppelt von der konkreten Behandlungssituation geregelt ist.
  • Vorrangig sollte geprüft werden, ob für Versorgungsdaten, die als besonders relevant für die Gesundheitsforschung gelten, auf Basis von Artikel 9 Abs. 2 DSGVO die Möglichkeit einer Verarbeitung auf gesetzlicher Grundlage ohne Zustimmungserfordernis oder Opt-out-Möglichkeit geschaffen werden kann.
  • Schließlich sollte rechtlich und technisch ermöglicht werden, dass in EU-Mitgliedsstaaten erhobene Gesundheitsdaten für grenzüberschreitende Sekundärnutzung zu Zwecken der Gesundheitsforschung zur Verfügung stehen.
  • Als erstes Fazit hält der Ethikrat fest, dass als Chancen von Big Data vor allem „bessere Stratifizierungsmöglichkeiten bei Diagnostik, Therapie und Prävention und damit verbundene Effizienz- und Effektivitätssteigerungen sowie die Unterstützung gesundheitsförderlichen Verhaltens“ zu sehen seien.
  • Mit dem Projekt GAIA-X will die Bundesregierung ebenfalls einen europäischen Datenaustausch befördern.
  • Mit dieser Cloud-Lösung soll eine europäische Infrastruktur für Daten und Anwendungen geschaffen werden.
  • Es soll eine enge Verzahnung mit Digitalinitiativen der EU-Kommission geben, und andere EU-Mitgliedsstaaten sollen für das Projekt gewonnen werden.

Solche Gutachten und andere Studien, Forschungsergebnisse und „Papiere“ finden ihren Weg in unsere Ministerien

Zusammen mit den EU-Gesetzen und der Umsetzungspflicht in den EU-Ländern entstehen daraus Gesetzesnovellen, Covid-Verordnungen oder Digitalisierungsrichtlinien, die durch „Grüne“ und „Türkise“ Ministerien über den Weg der Gesetzesbegutachtung im Parlament ihre Wirksamkeit bis in die Wohnungen und Häuser der Österreicher entfalten. Man sieht alleine aus dem 400-seitigen Gutachten zur geplanten Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland, dass auf die Beamten in den Ministerien und auch auf die Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat eine nicht zu bewältigende Informations-, Ideen-, Geschäfts- und Regelungsflut hereinbricht, die nicht bewältigt werden kann. Wenn dann noch die „Experten“ in überforderten Kabinetten und ein Grüner Gesundheitsministers Anschober Hand anlegen, dann verlassen Covid-Verordnungen das Parlament die wegen Verfassungswidrigkeit durch Gerichte laufend aufgehoben werden müssen. Ein unerträglicher Zustand für die Bürger in Österreich, welche die Konsequenzen der Verordnungen mit voller Härte zu spüren bekommen. „Koste es, was es wolle“ um unseren ÖVP Kanzler zu zitieren.

Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie das Gutachten, dann wird Ihnen klar werden, was auf die Österreicher zukommt. Wie sich die Lage im Burgenland weiter entwickeln wird, kann noch nicht gesagt werden. Presseanfragen aus dem Büro Doksozil bleiben unbeantwortet, öffentliche Fundstellen in der Landespolitik und Landesverwaltung sind sehr dürftig.

https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2021/

Hier geht’s zum PDF Dokument: https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021_online.pdf

Cyberangriffe: Gravierende Mängel bei Impfnachweis in der Schweiz

pixabay.com

Handelsblatt vom 23. März 2021 (Nr. 5) Zitat: „Hacker haben sich in der Schweiz Zugriff auf die digitalen Dokumente verschafft und konnten wohl auch Nachweise für Ungeimpfte ausstellen. Das könnte auch in Deutschland passieren. Den Hackern ist es auf gleich mehreren Wegen gelungen sich mit einfachsten Mitteln in dem System als Arzt auszugeben. Damit war es ihnen offensichtlich unbemerkt möglich Impfnachweise zu erstellen, ohne dass die angegebene Person tatsächlich geimpft wurde. Sie konnten neue Nachweise anlegen, Impfdatum, Vakzine und alle weiteren notwendigen Angaben eintragen. Ein Team aus Informationssicherheitsspezialisten hat darin nun aber erhebliche Sicherheitslücken identifiziert. Sven Fassbender, Martin Tschirsich und André Zilch haben es geschafft, auf jegliche jemals ausgestellte Covid-19-Impfnachweise zuzugreifen und offensichtlich auch solche Dokumente selbst auszustellen – selbst für Bürger, die keine Impfung erhalten haben. Die diversen Angriffsmöglichkeiten haben die Hacker gegenüber dem Handelsblatt und dem Schweizer Magazin „Republik“ erfolgreich demonstriert. Die Verantwortlichen haben das System als Reaktion vorübergehend außer Betrieb genommen.“

Neue aufwendige Herausforderungen
für das Land Burgenland

Es gilt Dank zu sagen bei vielen Helfern, die rund um die Uhr für uns im Dienst stehen!

Die Krankenhäuserstruktur, das Gesundheitssystem, die aktuell laufende Digitalisierung samt der Covid-19 Krisenbewältigung mit allen ihren Einschränkungen vom Testen, Impfen bis zu vollen Intensivbettenstationen verlangen uns allen derzeit viel ab.

Die Verwaltung von Bund, Land und Gemeinden sowie die Politik auf allen Ebenen ist laufend zur Bewältigung der Covid-19 Krise im Einsatz. Vergessen wir nicht auf das Pflegepersonal und die Ärzte, samt allen Blaulichtorganisationen, Rettung, Feuerwehr, Bundesheer, Polizei, Lehrer usw… und die vielen freiwilligen Helfer die unter persönlicher Gefahr täglich ihren Dienst für uns versehen.

Einen besonderen Dank gilt es allen Menschen auszusprechen, die in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst in der kritischen Infrastruktur Österreichs arbeiten und unser schönes Österreich 24 Stunden am Tag am „Laufen“ halten. Dies geht vom Lebensmittelhandel, den Werkstätten, Apotheken, Tankstellen, dem öffentlichen Verkehrsmitteln, der Straßenverwaltung bis zur Wasser-, Strom-, Gasversorgung, sowie bis in unzählige Einsatz- und Krisenstäbe beim Bund, Land und in den Gemeinden.

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++ Symbolfotos pixabay.com

Quellen:

Covid19 Screeningprogramm – eine staatliche Rasterfahndung?
https://bkftv.at/2020/12/22/covid19-screeningprogramm-eine-staatliche-rasterfandung/

Das neue Zwangsregister e-Impfpass und eine zukünftige Impfpflicht
https://bkftv.at/2020/08/04/das-neue-zwangsregister-e-impfpass-und-eine-zukuenftige-impfpflicht/

https://www.aekwien.at/digitalisierung

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/KRAGES.pdf

https://www.derstandard.at/story/2000125177702/digitaler-impfpass-der-eu-datenschutzrechtlich-hoch-problematisch?fbclid=IwAR2u2FpKU6jUZZyZcNiFVtn83Obbd-zOOYIi337lbzvqiDVfcFF912ZY4H0

https://www.dr-datenschutz.de/spahn-plant-triage-software-in-notaufnahmen-auf-kosten-der-patienten/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign

https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2021/

https://www.derstandard.de/story/2000125363075/die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-mobilen-e-impfpass-fuer

https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

https://futurezone.at/netzpolitik/impfnachweis-wie-der-gruene-pass-funktionieren-wird/401332842

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2021/02/kurz-gruener-pass-fuer-corona-geimpfte-getestete-und-genesene.html

 

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