Die Chronologie: BKFTV.at berichtet aktuell in einer Artikelserie über die Causa der Verwendung von in China sterilisierten Covid19 Teststäbchen, die in österreichischen Teststraßen zum Einsatz kommen. Es steht eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die Verwendung – des in der EU und in Österreich eingeschränkt und teilweise verbotenen krebserregenden Stoffes Ethylenoxid-EO – bei der Sterilisation der Stäbchen im Raum. (bkvtv.at Artikel 04. April 2021)
Der Autor des Artikels übermittelte dazu als persönlich Betroffener am 30. März 2021 eine Sachverhaltsdarstellung an die Stadt Wien als Betreiber und Verantwortlichen für die betroffene Teststraße in einer Bundesheerkaserne, sowie an das Gesundheitsministerium als zuständiges Ministerium. Bis dato sind dazu trotz einer Urgenz keine Stellungnahmen oder Informationen eingelangt.
Volksanwaltschaft leitet Prüfungsverfahren im Gesundheitsministerium ein
Auch die Volksanwaltschaft erhielt eine Sachverhaltsdarstellung mit dem Ersuchen die Verwaltungsmängel zu den Covid19 Teststäbchen zu prüfen, da die Verwaltung von Bund, Land bis in die Teststraßen der Gemeinden und externe Dienstleister im Auftrag des Gesundheitsministeriums betroffen ist. Am 22. April 2021 teilte der zuständige Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz unter der Geschäftszahl 2021-0243.136 (VA/BD-GU/A-1) mit, dass er ein Prüfungsverfahren eingeleitet hat und er sich bereits mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich einer Aufklärung in Verbindung gesetzt hat. Nun ist Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein (GRÜNE) der seit 19. April 2021 neu das Amt übernommen hat doppelt gefordert sein erstes Prüfverfahren mit der Volksanwaltschaft ordentlich und transparent abzuwickeln. Einerseits muss Dr. Mückstein als Gesundheitsminister die „Altlast“ seines zurückgetretenen Vorgängers aufarbeiten und andererseits ist er auch als Konsumentenschutzminister gefordert.
Ethylenoxid Causa der Covid19-Teststäbchen hat nun auch das Parlament erreicht
Unter dem Berichtstitel „Gesundheitsgefährdendes Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen, Mund-Nasenschutz-Masken und Desinfektionsmitteln (806 d.B.)“ erreichte ein Antrag (1487/A(E) des FPÖ Abgeordneten Peter Wurm am 15. April 2021 den Gesundheitsausschuss des Parlaments. Der von SPÖ und FPÖ befürwortete Antrag wurde von ÖVP, GRÜNE und NEOS im Gesundheitsausschuss abgelehnt und gelangte im weiteren Verlauf am 21. April 2021 unter TOP8 auf die Tagesordnung der 97. Sitzung des Nationalrates. Auch dort wurde der Bericht aus dem Gesundheitsausschuss von ÖVP, GRÜNE und NEOS abgelehnt. Am 21. April 2021 wurde ein neuerlicher Antrag dazu im Nationalrat eingebracht und in der 98. Sitzung an den Gesundheitsausschuss zugewiesen. Eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz erfolgte ebenfalls. Somit ist das Parlament nach wie vor mit dem Sachverhalt betraut.
Den Antrag des Gesundheitsausschusses können Sie hier nachlesen oder herunterladen
https://drive.google.com/file/d/12hrv-hk6PQ6ir8wwSbmtKojRlHxmDnRM/view?usp=sharing
Für interessierte Leser: Aufschlussreich in diesem Antrag ist eine Einstufung des Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Der BfR stuft Ethylenoxid als toxisch und damit gesundheitsgefährdend ein. Dazu mehr im Antrag im Abschnitt: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen Stellungnahme Nr. 056/2020 des BfR vom 23. Dezember 2020
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sieht die Teststäbchen als „verkehrsfähig“ in Österreich
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurde ebenfalls in Bezug auf die CE-Zertifizierung und den Verdacht der fehlenden Prüfverfahren nach dem Produkthaftungsgesetz für Medizinprodukte um eine Stellungnahme ersucht. Eine Antwort des BASG wurde am 14. April 2021 vom Institut der Medizinproduktemarktüberwachung übermittelt. Der Inhalt dieser Stellungnahme wurde auf bkftv.at veröffentlicht. (bkftv.at Artikel 15. April 2021) Zitat aus dem Schreiben: „Nach dem positiven Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens und anschließender Anbringung eines CE-Kennzeichens sind die Medizinprodukte, wie z.B. sterile Abstrichtupfer im EWR, also auch in Österreich verkehrsfähig“
Die Bürger und Impfwilligen haben das Recht auf eine transparente Erledigung
Wir haben für Sie am 22. April 2021 die Ereignisse im Vorfeld in einem (bkftv.at Artikel) zusammengefasst werden weiter über die Causa berichten und Sie mit einer umfassenden Berichterstattung informieren sobald neue Erkenntnisse zum Prüfverfahren der Volksanwaltschaft vorliegen. Ebenso interessant wird im Parlament die weitere Bearbeitung des neuerlichen Antrages im Gesundheitsausschusses samt dem Verhalten der politischen Parteien ÖVP, GRÜNE und NEOS die bis jetzt gegen den Antrag gestimmt haben. Vor allem die Grünen sind nun gefordert mit ihrem neuen Gesundheitsminister/Konsumentenschutzminister den gesamten Sachverhalt klar und transparent aufzuarbeiten.
Die Abstimmung im Gesundheitsausschuss des Parlaments
Die Gesundheit der Österreicher als höchstes Gut in der aktuellen Covid Krise
Am Ende der Erhebungen und mit Abschluss des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft sollte eine öffentliche Stellungnahme von Bundesminister Mückstein stehen die im Parlament einer gesetzlichen Umsetzung zugeführt wird, die einer Prüfung vor dem Verfassungsgerichtshof standhält und eine Gesundheitsgefährdung der Österreicher ausschließt. Zum Wohle der Steuerzahler und Bürger die es verdient haben – koste es was es wolle – als testwillige Patienten mit den besten Medizinprodukten in der Covid-Krise behandelt zu werden. Begonnen bei den Teststäbchen, den Masken bis zum Impfstoff und bei einer möglichen Infektion bis zum Intensivbett in den Spitälern.
Die Abstimmung im Parlament
Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Quellen:
https://bkftv.at/2021/04/17/ethylenoxid-ce-kennzeichnung-von-masken-und-teststaebchen/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00806/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRSITZ/NRSITZ_00097/index.shtml#tab-Beschluesse