Mitglieder und Aufgaben der GECKO Dienststelle im Kanzleramt

Zur Sicherstellung der erforderlichen personellen Ausstattung der Geschäftsstelle wird vom BMKÖS ein Sondervertragsregime analog zu den Verwendungen in den politischen Büros zur Verfügung gestellt. Für den Fall der Verwendung von Beamtinnen und Beamten hat eine besoldungsrechtliche Gleichstellung in Form entsprechender Abgeltungen zu erfolgen. GECKO wird als Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. StF: BGBl. Nr. 76/1986 (WV) idgF im Bundeskanzleramt mit eigener Geschäftsordnung eingesetzt.
www.bundeskanzleramt.gv.at
Aufgaben – Austausch und Empfehlungen
 
1) die Entwicklung der Pandemie bestmöglich vorherzusagen,
2) Empfehlungen für politische Entscheidungen zu formulieren
3) ein bundesweit koordiniertes Vorgehen insbesondere in den Bereichen COVID-19-Impfen, -Testen und – Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
www.bundeskanzleramt.gv.at
 
Einsatz von Monoklonale Antikörper (MAK)
 
Eine neue Aufgabe von GECKO ist die Beschaffung von oralen Therapeutika und monoklonalen Antikörpern (Infusionslösungen) sowie die Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur zur Verabreichung der monoklonalen Antikörper (Infusionslösungen) in den Bundesländern. Eine Zulassung von der Europäischen Kommission haben auch die monoklonalen Antikörper „Regkiron®“ von Celltrion und „Xevudy®“ von GSK erhalten. Diese monoklonalen Antikörper sind nach Angaben des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch nicht in Deutschland verfügbar.
https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210311-monoklonale-antikoerpercocktails-rolling-review-ema.html
Monoklonale Antikörper
 
Monoklonale Antikörper (MAK) sind gegen das Virus gerichtet. Die biotechnologisch hergestellten Antikörper sollen das Andocken der Viren an Zellen verhindern und so die Infektion eindämmen. Sie können zur frühzeitigen Therapie bei mit SARS-CoV-2 infizierten Personen eingesetzt werden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (z. B. mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). In Deutschland können verschiedene monoklonale Antikörper zur Behandlung von COVID-19 eingesetzt werden. Dazu zählt die Antikörperkombination Casivirimab/Imdevimab, die bisher in Deutschland vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereitgestellt wird und dem seit dem 12.11.2021 in der EU zugelassenen Arzneimittel Ronapreve® entspricht. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 07.12.2021 das Anwendungsgebiet des monoklonalen Antikörpers RoActemra® (Tocilizumab) zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerem COVID-19 erweitert.
Austausch und Empfehlungen von GECKO
Zur Sicherstellung einer regelmäßigen und umfassenden Information soll mindestens alle zwei Wochen – im Bedarfsfall auch öfter – ein intensiver Austausch mit GECKO und dem Bundeskanzler, Vizekanzler und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie betroffene andere Bundesminister im Bedarfsfall teilnehmen. Im Zuge dieses Austausches sollen unter anderem auch Empfehlungen (inkl. etwaiger „dissenting opinions“ von einzelnen Mitgliedern) vorgestellt und schriftlich vorgelegt werden.
 
Kosten und budgetäre Bedeckung
 
Die budgetäre Bedeckung der Einrichtung und der laufenden Arbeit von GECKO sowie Kosten, die durch die Arbeit von GECKO entstehen, erfolgt aus dem COVID-19-Krisenfonds.
 
Quellen:

 

Für alle Firmen, Institutionen, Personen, die Politik und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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