Gols, 21. 6. 2022
GRÜNE sehen fahrlässigen Umgang mit Boden- und Klimaschutz beim geplanten Spitalsstandort in Gols
Seit einer Woche liegt der Flächenwidmungsplan über den möglichen Spitalsstandort auf den Golser Wiesäckern sowohl am Gemeindeamt in Gols als auch in der Abteilung 2 beim Amt der Landesregierung auf. Die GRÜNEN haben sich die insgesamt 10 Berichte – von der Naturverträglichkeit bis zur Umweltprüfung – durchgesehen und kommen zum Schluss: „Dieser Standort ist ein rein politisch gewollter und widerspricht dem Landesentwicklungsprogramm, dem Raumplanungsgesetz und allen aktuellen Bestrebungen zum Klima-, Boden- und Naturschutz“, stellt die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik fest.
Killerkriterium 30-Minuten-Regel
Das Killerkriterium für alternative Standorte sei dabei die sogenannte 30-Minuten-Regel, wonach von allen Orten im Bezirk das Bezirkskrankenhaus mit dem Auto innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein müsse. „Die Flächenwidmung und der Umweltbericht machen sehr deutlich, dass alles auf diesen einen Standort getrimmt wurde“, fasst Petrik zusammen. In der allerersten EPIG-Studie, die im vollen Umfang übrigens immer noch nicht veröffentlicht ist, wurde der gesamte Raum von Neusiedl bis Gols angeführt. „Da ist von einer 30-Minuten-Regel gar nicht die Rede. Diese Regel wurde erst später als wichtigstes Kriterium eingeführt“, stellt Petrik nach Durchsicht der Pläne fest.
Bodenverbrauch, Landschaftszerstörung und Gesetzeswidrigkeit
Die GRÜNEN kritisieren unter anderem drei wesentliche Punkte: Bodenverbrauch, Zerstörung der Landschaft und Gesetzeswidrigkeit. „In all den Berichten ist weder vom Bodenverbrauch noch vom Klimaschutz die Rede. Das ist im Jahr 2022 geradezu fahrlässig“, ärgert sich Petrik. Mindestens genauso kritisch sehen die GRÜNEN die Standortanalyse. „Da steht explizit drinnen, dass zusätzlich zum Krankenhaus das Siedlungsgebiet dort, wo jetzt noch grüne Wiese ist, noch mehr ausgebaut werden soll. Die Bodenversiegelung wird also zunehmen, genauso wie der Autoverkehr und das Landschaftsbild wird für immer zerstört. Dazu kommt der massive Eingriff in das UNESCO-Welterbe durch die Zerstörung der letzten offenen Sichtachse in den Seewinkel und zum See. Das führt zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Tourismusqualität in Gols“, appelliert Petrik an die Golser Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
Darüber hinaus widerspricht der Flächenwidmungsplan sowohl dem Landesentwicklungsprogramm 2011 wie auch dem Raumplanungsgesetz. „Gols ist nicht einmal ein überörtlich bedeutsamer Gewerbestandort und schon gar kein Spitalsstandort. Wenn der Gemeinderat und auch die Landesregierung diesen Flächenwidmungsplan genehmigen, dann ist das aus unserer Sicht gesetzeswidrig“, verweist Petrik auf die geltende Gesetzeslage.
Aufruf zum Einspruch
Noch bis 22. Juli können die Unterlagen am Gemeindeamt in Gols oder in der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung angesehen werden und eine Stellungnahme abgeben. „Es sind auch in Gols selbst viele Menschen nicht mit dem Plan einverstanden, aus einer naturnahen Tourismusgemeinde eine Gewerbestadt zu machen. Diese Menschen rufen wir auf, mit einer sogenannten Erinnerung an die Gemeinde Einspruch gegen den Flächenwidmungsplan einzulegen“, so Petrik abschließend.