SACHVERHALTSBEKANNTGABE VERDACHT NACH
§§ 89, 176, 177 UND 178 STGB
Dr.Michael Brunner / Rechtsanwalt Wien
MFG Bundesparteiobmann erklärt den rechtlichen Hintergrund der Strafanzeige. Dr.Michael Brunner / Rechtsanwalt Wien / Bundesparteiobmann der MFG Österreich erläutert in diesem Video die rechtliche Grundlage unserer Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner / Niederösterreich. Strafanzeige wegen § 89 StGB ( Gefährdung der körperlichen Sicherheit) infolge Implementierung und Durchsetzung der SARS CoV-2 Impfungen an Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren im Bundesland Niederösterreich gegen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Univ.Prof.Dr.Johann Missliwetz erklärt in diesem Video die medizinischen Hintergründe der Strafanzeige
„Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittelverursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-Impfstoffe stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese „Impfstoffe“angeblich schützen sollen“.
Abschließend wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen –strengen –Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen. Das ist, wie die Strafanzeige gegen Swissmedic und diese Sachverhaltsbekanntgabe u.a. aufzeigen, aufgrund der bereits vorliegenden und allseits bekannten Daten nicht einmal ansatzweise der Fall.
Wie angekündigt, veröffentlichen wir heute die Strafanzeige und die Sachverhaltsbekanntgabe als pdf
Impfpropaganda mit gefährlichen Folgen
Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise erstattet der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz nun Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Denn die mRNA-Impfkampagne werde auf ihre Anweisung in Schulen und Impfzentren umgesetzt.
Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an
“Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sowie angeblicher Experten, den Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid-19 weder nebenwirkungsfrei noch harmlos”, sagt Missliwetz. “Wie inzwischen nahezu jedem bekannt ist, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen. „Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, seien nur dann indiziert, wenn das Nutzen – Risiko Verhältnis angemessen ist. Aber bei der Impfung junger Kinder ist aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten davon auszugehen, dass diese schwere Nebenwirkungen mit bleibender Gesundheitsschädigung erleiden werden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben”, so Missliwetz.
Unterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen, aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.
In den angefügten LINKS finden sie die Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft St.Pölten und die Strafanzeige als pdf
Sachverhaltsbekanntgabe Download
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf
Strafanzeige gemäß §89 StGB Download
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Beilage-1.pdf
Selbstverständlich gilt für Frau Landeshauptfrau Mikl-Leitner die Unschuldsvermutung.