WHO: Beschluss neuer Gesundheitsvorschriften Ende Mai 2024?

Wer wird Österreich an der 77. Generalversammlung der WHO vertreten und das Stimmrecht für die Republik Österreich ausüben? Wurde diese Entsendung im Nationalrat, im Nationalen Sicherheitsrat und um Ministerrat abgestimmt und besprochen? Fragen die im Vorfeld zur Generalversammlung interessant sind. Report24 berichtete als eines der ersten Medien über die neuen Gesundheitsvorschriften (kurz IHR, International Health Regulations)

Generalversammlung vom 27. Mai bis zum 1. Juni 2024

Gefährlicher als der WHO-Pandemievertrag: Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt!
Die nächste und voraussichtlich letzte Arbeitsgruppensitzung findet vom 22. bis zum 26. April 2024 in Genf statt; sie soll die Papiere für die Generalversammlung vom 27. Mai bis zum 1. Juni 2024 vorbereiten.
Werden die österreichischen Vertreter bei der 77. Generalversammlung der WHO Ende Mai 2024 die Zustimmung verweigern? Wer wird Österreich dort vertreten? Der Autor dieses Artikel hat über die Plattform fragdenstaat.at am 22. März diese Fragen an das Bundeskanzleramt gestellt. Bis 17. Mai sollte eine Auskunft auf Grundlage des Auskunftspflichtgesetz vorliegen. Ob es Anworten auf diese Fragen geben wird ist fraglich.

Verhindert Verschwiegenheitspflicht eine Auskunft?

„Die Organe des Bundes haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.“ Das Österreichische Auskunftspflichtgesetz ist kein Informationsfreiheitsgesetz im eigentlichen Sinn, da nur Auskünfte, nicht Einsicht in Akten geregelt wurde sowie der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit ihm übergeordnet ist.

Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR)

Die WHO macht ein großes Geheimnis um die aktuellen Fassungen von Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR), die in Kürze beschlossen werden sollen. Doch ein Dokument, das offenkundig die IHR in der Version vom 9. Februar 2024 zeigt, landete kürzlich im Netz und wurde rechtzeitig vor seiner Löschung gesichert. Brisant: Die IHR werden schon mit einfacher Mehrheit beschlossen und entfalten dann bereits alle Schadwirkungen, die aktuell vor allem mit dem Pandemievertrag in Verbindung gebracht werden. In Wahrheit dürften die IHR somit viel gefährlicher sein.

Publik gemacht hat das fragliche inoffizielle Dokument, das hier im Webarchiv gespeichert wurde, der kritische Autor James Roguski. Es dürfte sich dabei um eine aktualisierte Version des Verhandlungstextes für die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften handeln. In seinem Substack bietet Roguski auch eine Zusammenfassung der einzelnen Artikel an.

report24.news decken Ausführungsvorschriften für WHO-Pandemie-Vertrag auf

Dem kritischen Autor und Aktivisten James Roguski ist es gelungen, das jahrelang streng geheim gehaltene Verwirrspiel zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (kurz IHR, International Health Regulations) zumindest vorläufig zu beenden: Er „ergatterte“ die jüngste Version des IHR-Papiers in der Fassung vom 9. Februar 2024 (offiziell ein “negotiating text”, also eine Art Verhandlungspapier, der aber die beabsichtigte Beschlussfassung wiedergibt), die gewissermaßen die Ausführungsvorschriften zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag darstellt.

Frühwarnstufen (Early Action Alert)

Zudem soll der Generaldirektor der WHO die Befugnis erteilt bekommen, auch noch beliebig eine Frühwarnstufe (Early Action Alert) auszurufen, für die gar keine konkrete Krise vorliegen muss – es reicht eine potenzielle Gefährdung. Nicht zuletzt der Klima-Schwindel dürfte diktatorischen Maßnahmen hier Tür und Tor öffnen.

Gesundheitsnotstandes (PHEIC)

Der Anlass für die Ausrufung eines solchen Gesundheitsnotstandes (PHEIC) wird nach Unterzeichnung der Papiere immer früher möglich – durch die Einführung des Early Action Alerts (EEA), eine Art Frühwarnstufe. Und er wird auch immer beliebiger und unbestimmter – denn es muss dann nicht einmal mehr eine konkrete Gefährdung vorliegen; bereits eine nur potenzielle Gefährdung genügt. Für die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes reicht es künftig sogar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sein könnte, oder dass etwa die Ursachen akuter pneumonischer Erkrankungen nicht festgestellt werden können. Ein schier grenzenloser Entscheidungsspielraum also.

Quellen:

https://fragdenstaat.at/anfrage/77-generalversammlung-der-who-ende-mai-2024-oesterreichische-vertreter-der-bundesregierung-teilnehmer/

https://fragdenstaat.at/gesetz/auskunftspflichtgesetz/

https://jamesroguski.substack.com/p/these-amendments-are-unacceptable

 

Gefährlicher als der WHO-Pandemievertrag: Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt!

 

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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