Wie rein ist unser Lebenselexier Trinkwasser (noch)?

Die Wasserbotschafter des Vereins „Gemeinsam Gscheit Gsund“ – Verein zur Förderung Entwicklung und Entfaltung von Körper Geist und Seele veranstalteten einen Vortrag in Kooperation mit dem Verein „#GaGa50 – Genuss für #Freigeister“ im Weingut EHE Krauscher Großhöflein. Den Anwesenden wurden Einblicke in die Welt der „Wassermessungen – Wassergrenzwerte – Entgiftung – Aufbereitungsstoffe – Kläranlagen – und in den Wasserkreislauf “ gewährt.
uS/cm – die elektronische Leitfähigkeit des Wassers 
Die erlaubten Grenzwerte der österreichischen Trinkwasser- und Mineralwasserverordnung sind die reale gesetzliche Dokumentation der aktuellen Lage wie uns das österreichische Trinkwasser in gesetzlichen Richtlinien „schöngeschrieben“ wird. Dies vor allem wenn man die Zahl, Daten und Fakten über 10 Jahre vergleicht, ältere Diplomarbeiten und Wasserverordnungen zum Thema Wasser liest.
Am Ende des Vortrages wurden mitgebrachte Wasserproben der Gäste aus Eisenstadt und der Umgebung sowie verschiedene fertige Wasserprodukte getestet. Getestet wurde die elektronische Leitfähigkeit des Wassers mit einem „Bela Aqua – Conductivitymeter“ (AP-2 EC/TEMP) – leistbar um ca. 25 Euro im Handel. Dies uS/cm Leitfähigkeit ist ausschlaggebend für die Wirksamkeit des getrunkenen Wassers zur Entgiftung des Körpers.
Ab einem Wert von 190 uS/cm hat das Wasser kaum mehr entgiftende Wirkung
Ab 600 uS/cm wirkt es leicht belastend, ab 1300 uS/cm stark belastend. Die WHO betrachtet Wasser mit weniger als 600 PPM als gut genießbar. Weshalb der in Österreich zugelassene Indikatorparameterwert (Richtwert) bei 2.500 uS/cm liegt, ist daher für viele besorgte Menschen nicht nachvollziehbar !!
Sie können dies am Screenshot der behördlichen Wasserqualität für Eisenstadt nachvollziehen.
Geben Sie hier https://www.wasserleitungsverband.at/service-infos/wasserqualitaet/wasserqualitaetsabfrage.html Ihre Gemeinde ein und lesen Sie die amtlichen Werte ab.
Die „Eisenstädter Wasserproben“ wurde alle im Bereich von 500 uS/cm gemessen
Das Quellwasser der Vortragenden von ihrem Wohnort schmeckte ausgezeichnet und wies einen uS/cm Wert von 60 aus. In verschiedenen Fertigprodukten wurden bis zu 1000 uS/cm gemessen. Bei einem Produkt war die Messanzeige des Geräts mit der Anzeige — und somit über 9000 uS/cm überfordert.
Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Maß für den Mineralisierungsgrad des Grundwassers und ein Indikator für die Wasserqualität. Sie ist ein indirektes Maß für die Salinität, welche wiederum ein Indikator für die Anwesenheit verschiedener Salze ist, wie etwa von Chloriden, Sulfaten, Nitraten, Karbonaten und Bikarbonaten, die zumeist an die Kationen Kalium, Natrium, Kalzium, Magnesium etc. gebunden sind. In Organismen spielen Salze eine lebenswichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Wasser und Elektrolyten. Ein Übermaß an Salzen kann jedoch die menschliche Gesundheit ernsthaft schädigen. Die elektrische Leitfähigkeit im Grundwasser wird von der Geologie sowie von anthropogen verursachten Verschmutzungen bestimmt.
Daten, Fakten, Zahlen in der Trink- und Mineralwasserverordnung
Die Trinkwasserrichtlinie gibt für die elektrische Leitfähigkeit einen Richtwert von 400 µS/cm bei 20 °C vor, während die Oberflächenwasserrichtlinie für alle Aufbereitungskategorien auf einen Wert von 1.000 µS/cm verweist. Nicht nur die Qualität wird zukünftig durch überforderte Kläranlagen ein Problem, auch die Quantität hat die Menschheit erreicht. Die Erdoberfläche besteht aus 71% Wasser, davon 96% Salzwasser. Nur 0,3 Prozent davon sind für die gesamte Menschheit als Trinkwasser nutzbar. Diese Menge war 1970 für 3,5 Mrd. Menschen ausreichend. Jetzt sind wir 7 Mrd. Menschen!

Immer mehr zum Problem wird die technische Reinigung unseres Abwassers aus Haushalten und vor allem aus der, Landwirtschaft, Industrie, Spitälern und bei Großwasserverbrauchern. Der hohe Anteil an Schwermetallen, Nitraten, Mikroplastik, Medikamenten, Viren und Bakterien, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und Chemikalien kann mit den Kläranlagen in den Gemeinden schon bald nicht mehr bewältigt werden. In den Kläranlagen müssen immer mehr und in immer kürzeren Abständen sogenannte Aufbereitungsstoffe in Form von Lösungen oder Gasen zugeführt werden, um jene Richtwerte zu erreichen die eine Rückführung in den Trinkwasser- oder Nutzwasserkreislauf zulassen. Sie haben richtig gelesen, auch in den Trinkwasserkreislauf. Weiters gibt es Probleme mit dem „Klärschlamm“, der nur mehr in wenigen Bundesländern auf die Felder der Landwirte ausgebracht werden darf.

Wasser Indikatorparameterwert (Richtwert) bei 2.500 uS/cm

Weshalb der in Österreich zugelassene Indikatorparameterwert (Richtwert) bei 2.500 uS/cm liegt ist für viele besorgte Menschen nicht nachvollziehbar!! Sie können dies am Screenshot der behördlichen Wasserqualität für Eisenstadt nachvollziehen. Geben Sie hier https://www.wasserleitungsverband.at/service-infos/wasserqualitaet/wasserqualitaetsabfrage.html Ihre Gemeinde ein und lesen Sie die amtlichen Werte ab.

Die transparente wissenschaftliche Dokumentation im Wasserbereich mit einer schnellen Recherche noch am Abend der Veranstaltung ergab, dass viele Dokumente im zuständigen Ministerium mehrere Jahre „veraltet“ sind, Links nicht mehr verfügbar oder oft auf ein sogenanntes „Umweltbundesamt“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung UBA-GmbH) verweisen, wo teilweise auch nur ältere Dokument z.B. zu „Antibiotika im Grundwasser“ verfügbar sind. Der offizielle Wassergütejahresbericht 2018-2020 ist nicht aktuell. Aus diesem Grund wird es zum Thema einen umfassenden Artikel auf bkvtv.at im Sommer 2023 geben. Einige Sachverhalte müssen mit Presseanfragen bei den zuständigen amtlichen Stellen abgeklärt werden.

Kritik an Plan für Klärschlammentsorgung
Die Weichen für den Vertrieb von Düngemitteln aus Klärschlamm und Abwasser sind sohin gestellt. Für Österreich liegt damit der Fokus auf der Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine P-Rückgewinnung aus Abwasser.
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die kein Dauergrünland oder Ackerfutterflächen sind und auf denen bis 15. Oktober keine Folgefrucht oder Zwischenfrucht angebaut worden ist, dürfen ab 15. Oktober bis 15. Februar keine stickstoffhältigen mineralischen Dünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche und nicht entwässerter Klärschlamm ausgebracht werden.
burgenland.orf.at: „Klärschlamm der Abwässerverbände wird im Burgenland auf Feldern ausgebracht. Nun sieht ein Verordnungsentwurf des Bundes vor, dass der Klärschlamm ab 2030 verbrannt werden muss. Damit kein Microplastik oder Schwermetalle in den Boden gelangen. Die Abwasserentsorger üben heftige Kritik an dem Plan. Dazu komme, dass der Klärschlamm zur Verbrennung etwa nach Wien transportiert werden müsste. Neben den höheren Transportkosten bringe das auch einen Anstieg des Lkw-Verkehrs.
Deutliche Erhöhung der Kosten. Das Ausbringen des Klärschlamms auf die Felder sei relativ günstig. Bei einer Verbrennung hingegen würden sich die Kosten stark erhöhen. „Die Berechnungen, dass wir jetzt derzeit hier mit etwa 15 Euro pro Kubikmeter pro Tonne quasi durchkommen, das ist kein Problem. Aber dann müssen wir rechnen, dass das mindestens auf 100, 200 oder 300 Euro pro Tonne rauf geht“, so Spatzierer. Die Verbrennungsverordnung soll 2030 in Kraft treten und befindet sich derzeit in Begutachtung.“ Quelle: https://burgenland.orf.at/stories/3176621/

Klärschlamm – Bundesumweltamt

Wasserschutz kennt keine Bundesländergrenzen!
Schutzgebiet auch in NIEDERÖSTERREICH gefordert. „NEUFELD gehörte zu jenen Gemeinden, die wegen eines geplanten Schweinemastbetriebs im niederösterreichischen Lichtenwörth Befürchtungen um die Qualität des Trinkwassers hatten. Der Schweinestall wird nun nicht gebaut – mehr dazu in Aus für Schweinestall in Lichtenwörth. Der Betreiber hat das Projekt zurückgezogen, allerdings nicht wegen des Trinkwasserschutzes, sondern wegen der langwierigen Verfahren. Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld meinte, dass man nun in Niederösterreich deponieren werde, dass auch das Gebiet rund um Lichtenwörth zum Wasserschongebiet werde. Liegenfeld kündigte auch ein so genanntes Nitratmonitoring an. Dabei setzt man auf wissenschaftliche Untersuchungen gepaart mit Bewusstseinsbildung und Beratung bei den Bauern.“ Quelle: https://burgenland.orf.at/v2/news/stories/2524641/index.html

Großhöfleiner Verein #GaGa50 – Genuss für #Freigeister

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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