VERMÖGENSREGISTER und VOLKSZÄHLUNG 2021 schaffen neue Übersichten über Vermögen der Bürger !

Volkszählung 2021 – Registerzählung auch Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten werden gezählt und erfasst

Der Staat zählt seine Bürger durch (derzeit 9.120.091) und erhält einen „Datenschatz“. Dieser Datenschatz in den verschiedenen Registern liegt anonymisiert über die Statistik Austria vor. Es gibt aber auch personenbezogene Rohdaten und Realdaten in den jeweiligen staatlichen Registern über jede Wohnung, jedes Gebäude über alle Register der Volkszählung. Der Hausbau, Neubau, Umbau, jede Klimaanlage, Holzheizung, der Verbrauch unserer Autos und vieles mehr wird derzeit erhoben.

Siehe z.B. das Register über neu errichtete Gebäude hier am Beispiel der Heimatgemeinde des Autors St. Margarethen Bgld. Schauen Sie sich selbst ihre Gemeinde/Stadt an: https://www.statistik.at/atlas/gwr-neuerrichtungen/

Bericht der Statistik Austria können Sie hier einsehen und heruntelraden: https://www.statistik.at/fileadmin/user_upload/Zensus-VZ-2021.pdf
Die Bundeshauptstadt wurde mit 1,9 Millionen Menschen gezählt. Wer es genau wissen will sollte sich das statistische Jahrbuch der Stadt Wien für 2021 ansehen.
https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/download/pdf/4353659?originalFilename=true

VERMÖGENSREGISTER – „Sie“ die EU und die Republik Österreich wollen alles über unser Vermögen wissen

Grundstücke, Wohnungen, Häuser, Äcker, Gold, Aktien, alle Bankkonten, Autos usw. Einblick in wesentliche Besitzregister wie Grundbuch, Wertpapierregister Pfandrechtregister, Mietverträge, Kaufverträge, Testamentsregister….. Viele Regelungen und Zugriffe werden in verschiedenen Gesetzen „versteckt“ und still und heimlich beschlossen.

Siehe hier Insolvenzrecht. Der Bürger bekommt dies alles nicht mit und die #övpgrüninnenregierung samt ihrer Medienberichterstatter schweigen darüber.

Demnach wird das Vermögensregister auch das „Online-Vermögen“ kartieren, hier insbesondere Investitionen in den Markt, Gewinnabschöpfungen und Abschreibungsmöglichkeiten.
Auch vorhandene Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 200.000 Euro sollen verpflichtend ins Register einfließen. Wer also zwei Ferraris hat, braucht die nicht zu melden, sondern erst, wenn er drei hat, völlig unabhängig vom Kontostand, was die „Flucht in die Werte“ erschweren soll.

Vermögenswerte ab 200.000 Euro werden meldepflichtig

Ausländischer Immobilienbesitz muss gemeldet werden. Fritsch: „Ob sich daraus eine neue Besteuerung ergibt, ist derzeit noch nicht absehbar, das hängt auch von den Auslegungsbestimmungen der neuen Rechtsnormen ab und z.B. davon, wie oft und wie detailliert das Vermögensregister aktualisiert werden muss und ob Gewinne und Verluste z.B. aus der Wertentwicklung von Immobilien hier einfließen und von den Steuerbehörden abgerufen werden können. Operativ solle der Kampf gegen die Geldwäsche auf Basis der neuen Verordnungen ab 2024 im neuen Rahmen agieren können. Dass die Kritik daran aktuell vornehmlich von Seiten der Vermögenden und deren Interessenvertretungen kommt, ist klar. Ein Rechtsanwalt dazu: „Den durchschnittlichen Verbraucher interessiert das Thema nicht, wohl aber Erben von größeren Vermögen, Erblasser, family offices oder familiengeführte Unternehmen!“

Über die Einrichtung eines zentralen EU-Vermögensregisters herrscht mittlerweile Einigkeit in den EU-Ausschüssen; die entsprechende Vorlage einer Richtlinie soll demnächst Parlament, Kommission und Rat passieren. Erstaunlich wenig ist bisher von diesem weitreichenden Angriff auf die Privatsphäre des Bürgers die Rede.

Daten auch für Medien zugänglich? Berechtigtes Interesse für Journalisten und NGOs?

Im Gegensatz zu der Frage, was in das Vermögensregister aufgenommen werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt, wer denn alles in die Daten hineinschauen darf. Die EU-Abgeordneten in den Ausschüssen beschlossen, dass neben den Geldwäscheverhinderungs-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden alle Personen mit „berechtigtem Interesse wie Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen Zugang zu den Registern, einschließlich der vernetzten Zentralregister“ haben sollen.

Dies bedeutet letztlich, dass NGOs und Journalisten in sämtlichen privaten Daten unbehelligt herumwühlen könnten. In einer Gesellschaft, die den Datenschutz so hoch bewertet wie die deutsche, ist das eigentlich schwer vorstellbar. Davon abgesehen stehen auch in anderen Ländern viele Bürger immer noch auf dem Standpunkt, dass ihre Vermögenssituation und Hobbys niemanden etwas angehen.

Quellen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-neue-eu-vermoegensregister-214250.html
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/eu-vermoegensregister-glaeserner-buerger-meldepflicht/
Statistik Austria WebPortal

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
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