Digitalisierung: Das Melderegister ein lahmer „Verwaltungspapiertiger“ ?

Der Autor dieses Artikels lädt Sie zu einer Reise auf eine journalistische Feldforschung im digitalen staatlichen Raum ein. Was wird vom Staat im Wahljahr 2024 versprochen und was kommt beim Bürger an? Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem digitalen Melderegister. Das Melderegister erweist sich nach ersten Erkenntnissen als digitaler Papiertiger was den An- und Ummeldevorgang betrifft. Ein Auskunftsersuchen nach der DSGVO über Zugriffe Dritter auf das Melderegister ist ebenso eine Herausforderung, der sich der Autor dieses Artikels gestellt hat. Dieser Artikel wird laufend mit einem Update versehen, welche sie zukünftig am Beginn des Artikels chronologisch nachlesen können. Das einzige, was derzeit scheinbar ausgezeichnet funktioniert, ist die laufende staatliche Verknüpfung des Melderegisters mit anderen staatlichen Registern und die staatlichen Abfragen Berechtigter. Volle Funktionalität für den Staat – schlechte verwaltungsaufwendige Funktionalität für den Bürger. Dieser Zustand ist aus Sicht der betroffenen Bürger nicht zufriedenstellend.

Update: 29. Jan. 2024 – NEUERUNG IM MELDEREGISTER
Sehr erfreuliche Update-Information zum jetzt digitalen Melderegister. Ab sofort können alle Meldevorgänge (An-, Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz) online erledigt werden, das Urkundenservice kann nun gebührenfrei genutzt werden, und Benachrichtigungen der elektronischen Zustellung („Mein Postkorb“) sind in die App integriert.

Der Bürger mit neue IDAustria freut sich auf das digitale Amtsservice und die Online-Erledigung

 

Der Bürger wird in die digitale Realität zurückgeholt – KEINE – digitale Erledigung mit seiner IDAustria (bis zum 29.1.2024 gültig)

 

Melderegister – Das Auskunftsverfahren über Zugriffe Berechtigter

Am 23.10.2023 wurde dem Autor auf Antrag durch die Stadt Eisenstadt Auskunft über die Zugriffe auf sein Melderegister erteilt. Zum Melderegister liegt eine Auskunftssperre bis 2025 vor. Zum Register erfolgten 37 Anfragen außerhalb des Magistrats Eisenstadt die durch die zuständige Magistratsbehörde nicht beauskunftet werden können.

Auf https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html ist leider eine gesammelte Auskunft oder ein Zugriff nicht möglich – auch nicht mit der  neuen ID-Austria. Ebenso gibt der ID-Austria Verwendungsverlauf keinerlei Auskunft über Zugriffe auf das Melderegister oder eines der mehr als 80 staatlichen personenbezogenen Register. Der Autor richtete daher seine Auskunftsersuchen digital signiert und rechtsgültig unterschrieben mit seiner neuen IDAustria an die mitgeteilten angeführten 37 Behörden und Stellen mit folgendem Ersuchen:

Ich ersuche die jeweiligen angeschriebenen Behörden und Stellen zusätzlich zu allen personenbezogenen digitalen Daten zu den Zugriffen auf mein Melderegister um Beauskunftung folgender Daten und Informationen zu den Zugriffen:

  • Gesetzliche Grundlage des digitalen Datenzugriffes / Abfrage unter Nennung des jeweiligen Gesetzes und der betreffenden §en
  • Nennung des Aktenvorganges der die Grundlage des Zugriffes – Aktenzahl, Datum
  • Anzahl der Zugriffe bildet
  • Fand eine automatisierte Entscheidungsfindung statt – wenn ja bitte um Mitteilung
  • Fand ein Profiling oder eine über mehrere Datenregister geführte Rasterfahndung statt?
  • Wurden Daten im Zuge der letzten digitalen Volkszählung/Volksregisterzählung im Melderegister abgefragt und an Dritte wie etwa die Statistik Austria, BMI, andere Ministerien oder Forschungseinrichtungen oder EU-Dienststellen übermittelt.
  • Wurden Daten aus den Datenabfragen an EU-Dienststellen übermittelt

Qualifizierten PDF Signatur kein vollständiger Identitätsnachweis ?

Es gingen bereits erste Antworten der angeschriebenen Dienststellen ein. Die Bundespolizeidirektionen NÖ und OÖ sowie das BMK erkennen die rechtsgültige digitale Unterschrift mit der ID Austria Signatur nicht als rechtsgültigen Identitätsnachweis an. Es wird ein unbedenklicher Identitätsnachweis nachgefordert. Als solcher wird die Zusendung einer Kopie per Mail eines auf meinen Namen lautenden Identitätsdokumentes als ausreichend erachtet. Derzeit gültige anerkannte Identitätsdokumente sind der Reisepass oder ein Personalausweis. Der Führerschein wird teilweise durch Behörden nicht anerkannt. Hier beginnt eine weitere Herausforderung für den Bürger. Denn wie in meinem Fall besitzen nicht alle Österreicher einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. So in meinem Fall. Ich besitze einen abgelaufenen Reisepass, keinen Personalausweis, aber einen neu ausgestellten Führerschein in Scheckkartenformat. Ich kann somit nur eine Kopie meines Führerscheines an die Auskunftsbehörden schicken. Ob dieser von allen Anforderern als gültiges Identitätsdokument anerkannt wird können Sie in der weiteren Berichterstattung zu diesem Artikel lesen. Dieser Verwaltungsaufwand ist die aktuelle „digitale“ Situation die Bürger trotz einer akviten IDAustria über sich ergehen lassen müssen, wenn sie an einer Auskunft zu ihren persönlichen Daten interessiert sind.

 

Warum die qualifizierten PDF Signatur kein vollständiger Identitätsnachweis ist – der Unterschied zur ID Austria

Die A-Trust GmbH stellt im Rahmen der ID Austria qualifizierte Zertifikate zur Verfügung, deren Inhalt in ihren Policies definiert wird und die Vorgaben der einschlägigen Rechtsgrundlagen (eIDAS-VO, Signatur- und Vertrauensdienstegesetz bzw. Verordnung) erfüllen. Weder Geburtsdatum noch Rufnummer sind hier als Zertifikatsinhalt definiert – das Geburtsdatum wird nur mit aufgenommen, wenn die Person noch nicht voll geschäftsfähig ist.

Davon zu trennen ist allerdings die Identifikationskomponente des österreichischen elektronischen Identitätsnachweises, also der ID Austria. Diese besteht gemäß E-Government Gesetz aus der qualifizierten elektronischen Signatur, einer Personenbindung sowie den zugehörigen Sicherheitsdaten und -funktionen. Die Identifikation bei E-Government Applikationen erfolgt über die Personenbindung über die Stammzahlenregisterbehörde und nicht auf Basis des qualifizierten Zertifikats, das von A-Trust bereitgestellt wird.

Wenn PDF Dokumente mit einer qualifizierten Signatur versehen werden, dann wird nur das Zertifikat verwendet, die Personenbindung kommt hier nicht zum Einsatz. Die ID Austria als notifiziertes E-ID System erfüllt alle Anforderungen, bei der qualifizierten PDF Signatur handelt es sich aber eben „nur“ um eine qualifizierte Signatur.

Die qualifizierten PDF Signatur erfüllt die Anforderungen, die das ABGB mit § 889 an die Schriftlichkeit stellt, kann aber nicht den Nachweis der eindeutigen Identität liefern.

Eine Information der A-Trust GmbH auf Anfrage des Autors. (16.1.24)

 

Digitalisierung bedeutet auch „alte“ Gesetze wie die DSGVO im Parlament zu überarbeiten und an die Digitalisierung anzupassen.

  • Anerkennung der digitalen PDF-Signatur als Identitätsnachweis, wenn mit der ID-Austria unterschreiben wurde – bei DSGVO Auskunftsbegehren
  • Kommunikation mit dem Bürger über seine IDAustria mit seinem staatliches Postfach
  • Zustellung der Erledigungen per RSb/RSa über seine IDAustria an das staatliche Postfach des Bürgers

Behördenkommunikation über das öffentliche Internet trotz digitalem Staatspostfach

Der Autor besitzt ein staatliches Postfach über die ID-Austria welches eine gesicherte Kommunikation sicherstellt. In dieses Postfach dürfen sogar RSb/RSa Briefe durch Behörden zugestellt werden. Die angeschriebenen Behörden kommunizieren jedoch über den privaten Mail-Account des Antragstellers der mehr als unsicher ist falls keine Verschlüsselung verwendet wird. Es stellt sich somit die Frage wieso verwenden staatliche Stellen nicht das staatliche digitale sichere Postfach um mit ihren Bürgern gesichert vertrauliche Informationen auszutauschen? Diese Frage wird mit allen der 37 Dienststellen geklärt werden die nicht über das digitales staatliche Postfach kommunizieren oder nach Abschluss des Auskunftsverfahren das Erledigungsschreiben per RsB in Papier mit der Post schicken. Ein digital gestarteter Verwaltungsvorgang der in Papier und beim menschlichen Postboten als Zusteller endet, kann leider derzeit nicht als digitale Verwaltung und bürgerfreundlich bezeichnet werden. Vor allem wenn der betreffende Bürger mit der ID-Austria über alle Voraussetzungen zu einer digitale Erledigung verfügt.

Digitale Kompetenz und bürgerfreundliche digitale Bedienung

Der Staat bewirbt auf mehreren Portalen die Digitalisierung, vor allem die ÖVP an der Spitze mit Staatssekretär Florian Tursky MSc. MBA stellt uns über das Finanzministerium täglich Neuerungen vor. Erklärtes Ziel der Strategie „Digitale Kompetenzen Österreich“ mit rund 350 Maßnahmen ist es, Österreich durch die digitale Transformation zu begleitet. Kernstück der erarbeiteten Strategie ist das „Digitale Kompetenzpaket„. Es soll die digitalen Kompetenzen von uns Staatsbürgern durch gezielte Maßnahmen in strategischen Schwerpunktbereichen stärken. Die Problematik der digitalen Kompetenz beginnt bereits in der Volks- und Grundschule beim Lehrpersonal die auf Grundlage neuer Lehrpläne die „Digitale Grundbildung“ an die Schüler mitteln sollen, jedoch damit ein wenig überfordert sind. BKFTV.at berichtete dazu bereits im Sommer 2023 https://bkftv.at/2023/06/08/digitale-grundbildung-in-der-volksschule-mit-lehrplaenen-der-5-8-schulstufe/

Als Ziel des Verwaltungshandelns stehen die Wirkungsfelder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Fokus.

Entlang der Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind, das Vertrauen zu steigern. Mehr dazu auf www.digitalaustria.gv.at

Leider hat es jedoch oft den Anschein, dass es beim Staat an digitalen Kompetenzen und an der bürgerfreundlichen Umsetzung fehlt. Ein gutes Beispiel dazu ist das MELDEREGISTER (eines von mehr als 80 staatlichen personenbezogenen Registern der Republik Österreich) Ein Papiertiger der Republik. Der gesamte Vorgang des Ummeldens und Anmeldens eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes spielt sich in „Papier“ ab. Ebenso die Erledigung eines DSGVO Auskunftsbegehrens – ein Papierakt. Dabei ist das digitale staatliche Postfach über die IDAustria aktiviert sogar für den papierlosen Empfang von RSa und RSb Briefen gerüstet.

Vorteile auf einen Blick:

  • Sichere Zustellung Ihrer Behördenschreiben
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • 7 Tage – 24 Stunden geöffnet
  • Keine „gelben Zettel“
  • Weltweit erreichbar
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Dennoch wird der gesamte Verwaltungsablauf der DSGVO in Papier abgewickelt.

Beispiel: Melderegister Auskunft nach dem DSGVO

Der Bürger kann mit „Termin“ selbst Einsicht in das öffentliche Melderegister nehmen. Ob er die „Einsichtsergebnisse“ dann jedoch auch gleich vor Ort schriftliche bekommt, ist unklar. Daher ist ein sicherer Weg der eines Auskunftsbegehrens nach dem DSGVO Art. 15. Geplant und durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Autor dieses Artikels per RSa-Brief über die Post in Papier zugestellt. Das digitale staatliche Postfach wurde nicht verwendet. Bei vielen Gemeinden, aber auch in Teilen der Landesverwaltung und im Bund ist das e-Government, die Digitalisierung der Amtswege und das „Bequemer & Einfacher“ für die Bürger noch nicht angekommen. Um was geht es in diesem digitalen Feldversuch? Es geht darum, herauszufinden welche Behörden, Dienststellen, Zugriffsberechtige oder auch juristischen Personen fragen das Melderegister ab. Liegt dazu eine gesetzliche Grundlage vor und was ist der Hintergrund der Registerabfrage. In Österreich finden täglich tausende An-, Ab- und Ummeldungen an Haupt- und Nebenwohnsitzen statt, die immer noch mit einem Papiermeldezettel abgewickelt werden müssen. Bis zum Sommer 2024 werden ca. 5 Millionen Österreicher eine IDAustria besitzen und somit die Möglichkeit der vollwertigen digitalen Unterschrift haben. 5 Millionen Österreicher die ihren Wohnsitz immer noch in „Papier“ erledigen müssen. Wie sieht es nun aktuell aus? Um das herauszufinden hat der Autor dieses Artikels einen „Selbstversuch“ in seinem Melderegister gestartet.

Die Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Melderegister findet immer noch in der digitalen Steinzeit statt!

Ein praktisches Beispiel aus dem Leben des Autors. Umzug an einem Nebenwohnsitz. Der Meldezettel muss ausgedruckt, ausgefüllt und händisch unterschrieben werden. Der Vermieter/Besitzer muss händisch unterschreiben. Dazu ist ein persönliches Treffen mit dem Mieter notwendig. Hinweis: Das Religionsbekenntnis ist am Meldezettel nicht mehr zwingend auszufüllen! Das Gesetz baut dazu auch noch Termindruck vom Staat auf den Bürger auf: „Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden„.

Hat man endlich den vom Vermieter/Besitzer unterschriebenen Meldezettel in der Hand, folgt ein Termin beim zuständigen Meldeamt der online zu beantragen ist. Dort muss der Bürger mit ausgefüllten, unterschriebenen Meldezettel, Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) persönlichen bei der Behörde erscheinen. Vor Ort am Meldeamt wird über den Papiermeldezettel der neue Meldestatus im digitalen Melderegister durch einen Beamten erfasst. Soviel zur digitalen Verwaltung Herr Digitalisierungsstaatssekretär (ÖVP) dafür gibt es ein glattes Nicht genügend – 5 setzten! Das ist #digitalesteinzeit

Digitalisierung als „Bürokratiekiller“ nützen

Moderne digitale Prozesse sollen für alle Beteiligten weniger bürokratischen Aufwand und eine bessere Leistung der Verwaltung bedeuten und keine Amtswege mit Papier. Auch der Österreichische Rechnungshof empfehlt, Digitalisierung unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu forcieren. Das digitale Melderegister ist ein Negativbeispiel dafür!

Auf Anfrage bei der Meldebehörde wurde die Auskunft erteilt: „Zur Zeit ist die digitale An- und Ummeldung von #NEBENWOHNSITZEN sowie die #UMMELDUNG eines Haupt- zu einem Nebenwohnsitz und umgekehrt noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, auch diese Meldevorgänge online durchführbar zu machen„.

Soviel zur Digitalisierung Herr Staatssekretär Tursky

Die ID-Austria ist der Aufstieg zur noch sichereren und noch bequemeren Nutzung der digitalen Services des Bundes schreiben Sie uns. Jedoch nutzt der Staat dieses Service unzureichend.  Der Autor dieses Artikels verfügt über einen persönlichen staatlichen Postkorb unter oesterreich.gv.at. Dies ist ein sicheres Postfach für behördliche Nachrichten und auch geeignet RSa- oder RSb-Briefe zuzustellen. Trotzdem wurde der RSa-Brief über das DSGVO Auskunftsbegehren in Papier zugestellt.

Digitalisierung in der Realität ein Papiertiger – DSGVO Auskunft

Die Zustellung des DSGVO Auskunftsergebnisses zum Melderegister wurde in Papier per RSb-Brief zugestellt:

Die Realität sieht dann so aus: Briefträger macht sich auf den Weg an die Zustelladresse – Bürger nicht angetroffen – gelber Zettel – zur Post gehen/anstellen – Ausweis vorzeigen – RSb-Brief übernehmen – heimfahren – Papierbrief einscannen – digitalisieren.

Interessante Erkenntnisse gab es trotzdem im RSb Brief zur Meldeauskunft

Die 9 Zugriffe des Magistrat Eisenstadt sind nachvollziehbar. Die 37 externen Zugriffe auf das Melderegister des Autors sind nicht alle schlüssig nachvollziehbar. Leider sind sie durch das Magistrat in Eisenstadt nicht beauskunftbar. Man muss sich einzeln an alle 37 Behörden / Stellen wenden, um Auskunft über die gesetzmäßig gedeckten Zugriffe auf das Melderegister zu bekommen? So stellt sich der Bürger zukünftig den digitalen Staat sicher nicht vor. Um mehr über die weiteren Zugriffe in Erfahrung zu bringen sind nun weitere 37 Auskunftsbegehren notwendig, die ihren digitalen Weg zu den Verantwortlichen finden werden. Der Autor hatte gehofft, dass es einfacher geht. In ca 5 Wochen wird hier darüber berichtet.

Weitere interessante Erkenntnisse

  • Recht auf Löschung von Meldedaten gibt es erst in 30 Jahren beginnend mit einer Abmeldung eines Wohnsitzes.
  • Kein Recht auf Widerspruch.
  • Keine Datenweitergabe an ein Drittland.
  • Keine automatisierte Entscheidungsfindung.
  • Kein Profiling.
https://register.kirnberger.at/

Was noch zu klären ist

  • Gehen Daten aus dem Melderegister an EU-Dienststellen?
  • Scheinen staatliche automatisierte Registerabfragen auf? (siehe dazu Grafik Verknüpfungen neues Bundesregister)
  • Scheint die staatliche automatisierte Volksregisterzählung als „Abfrager“ auf?
  • Scheinen Zugriffe der 2 militärischen Nachrichtendienste und des Staatsschutzes auf?
  • Gibt es Zugriffe die aus nationaler Sicherheit nicht aufscheinen?

Alle die es bis zum Ende des Artikels geschafft haben können hier den aktuellen Stand der Verfahren einsehen:

Behörde / Dienststelle in Bearbeitung

Identitätsnachweis
nachgefordert

Auskunft erteilt
BPolDion NÖ 090124

090124
(T! 150124)

170124
per Mail
BPolDion OÖ 090124

090124

310124
„mein Postfach“
Umweltministerium 090124

090124

090224
per Mail
Sozialministerium 090124

090124

Magistrat GRAZ 090124

Anerkennung
Signatur

Bildungsministerium 090124

090124

090224
„mein Postfach“
Gemeinde Seiersberg 090124

090124

160124
per Mail
DSB Sozialversicherung 090124

Anerkennung
Signatur

Zustelladresse
angefordert f. RSaB
BPolDion B 090124

090124
(T! 26.1.24)

090224
„mein Postfach“
Stadt Graz 090124

Anerkennung
Signatur

230124
„mein Postfach“
Gemeinde Perchtoldsdorf 100124

100124

250124
RSb Papierbrief
Statistik Austria 100124

100124

020224
sicherer Downl.
Gemeinde Stegersbach 100124

Anerkennung
Signatur ITrust

100124
per Mail
Gemeinde Großenzersdorf 110124

110124

22301024
per Mail PW/zipfile
Land BH Krems 110124

110124

080224
„mein Postfach“
Gesundheitsministerium 160124

160124

070224
„mein Postfach“

Stammzahlenregisterbehörde
Finanzministerium

090124

Anerkennung
Signatur

170124
„mein Postfach“
Land Burgenland 060124

Anerkennung
Signatur

060224
Per Mail
Gemeinde St. Margarethen 200124

Anerkennung
Signatur

200123
per Mail
BH Gänserndorf 200124

200124

310124
„mein Postfach“
BMI Wahlbbehörde 060124

Anerkennung
Signatur

250124
RSb Papierbrief
Verband Versicherungsnehmer 060124

Anerkennung
Signatur

240124
per Papierbrief
Land Salzburg 060124

Fristverlängerung

Gemeinde Sighartskirchen 080124

080124
Per Papierbrief

Quellen:

Auskunftsersuchen/Antwort Magistrat Eisenstadt – Auskunft wurde erteilt

Auskunftsersuchen an 37 Abfrager zum betreffenden Melderegister (offen)

https://www.digitalaustria.gv.at/

https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180200.html

https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/meldewesen.html

https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung.html

https://register.kirnberger.at/

 

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt jeden Verantwortlichen und Zuständigen, sowie für die Politik gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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