Melderegister: DSGVO Auskunft über Abfrager im öffentlichen Register

Eine journalistische Feldforschung im digitalen staatlichen Raum.
Was wird versprochen und was kommt beim Bürger an?
 
Der Staat bewirbt auf mehreren Portalen die Digitalisierung, vor allem die ÖVP an der Spitze mit Staatssekretär Florian Tursky MSc. MBA stellt uns über das Finanzministerium täglich Neuerungen vor. Erklärtes Ziel der Strategie „Digitale Kompetenzen Österreich“ mit rund 350 Maßnahmen ist es, Österreich durch die digitale Transformation zu begleitet. Kernstück der erarbeiteten Strategie ist das „Digitale Kompetenzpaket„. Es soll die digitalen Kompetenzen von uns Staatsbürgern durch gezielte Maßnahmen in strategischen Schwerpunktbereichen stärken. Die Problematik der digitalen Kompetenz beginnt bereits in der Volks- und Grundschule beim Lehrpersonal welches derzeit gefordert (manchmal überfordert) sind auf Grundlage neuer Lehrpläne die „Digitale Grundbildung“ an die Schüler zu vermitteln. BKFTV.at berichtete dazu bereits im Sommer 2023 https://bkftv.at/2023/06/08/digitale-grundbildung-in-der-volksschule-mit-lehrplaenen-der-5-8-schulstufe/

Die aktuell vorliegende journalistische Feldforschung widmet sich dem Melderegister.
Verwaltung, Ummeldung, Anmeldung, Auskunft über Abfragende.

Als Ziel des Verwaltungshandelns stehen die Wirkungsfelder Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Fokus.

Entlang der Wirkungsfelder wurden mögliche Initiativen identifiziert, die im Sinne der Vision zur Zielerreichung beitragen und geeignet sind, das Vertrauen zu steigern. Mehr dazu auf www.digitalaustria.gv.at

Leider hat es jedoch oft den Anschein, dass es beim Staat an digitalen Kompetenzen und an der bürgerfreundlichen Umsetzung fehlt. Ein gutes Beispiel dazu ist das MELDEREGISTER (eines von mehr als 80 staatlichen personenbezogenen Registern der Republik Österreich) Ein Papiertiger der Republik. Der gesamte Vorgang des Ummeldens und Anmeldens eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes spielt sich in „Papier“ ab. Ebenso die Erledigung eines DSGVO Auskunftsbegehrens – ein Papierakt.

Beispiel: Melderegister Auskunft nach dem DSGVO
Der Bürger kann mit „Termin“ selbst Einsicht in das öffentliche Melderegister nehmen. Ob er die „Einsichtsergebnisse“ dann jedoch auch gleich vor Ort schriftliche bekommt, ist unklar für den Bürger. Daher ist ein sicherer Weg der eines Auskunftsbegehrens nach dem DSGVO Art. 15. Geplant und durchgeführt. Das Ergebnis wurde heute dem Autor dieses Artikels per RSa-Brief über die Post in Papier zugestellt. Das digitale staatliche Postfach wurde nicht verwendet. Bei vielen Gemeinden, aber auch in Teilen der Landesverwaltung und im Bund ist das e-Government, die Digitalisierung der Amtswege und das „Bequemer & Einfacher“ für die Bürger noch nicht angekommen. Um was geht es in diesem digitalen Feldversuch? Es geht darum, herauszufinden welche Behörden, Dienststellen, Zugriffsberechtige oder auch juristischen Personen fragen das Melderegister ab. Liegt dazu eine gesetzliche Grundlage vor und was ist der Hintergrund der Registerabfrage. In Österreich finden täglich tausende An-, Ab- und Ummeldungen an Haupt- und Nebenwohnsitzen statt, die immer noch mit einem Papiermeldezettel abgewickelt werden müssen. Im Dezember 2023 werden ca. 5 Millionen Österreicher eine IDAustria besitzen und somit die Möglichkeit der vollwertigen digitalen Unterschrift haben. 5 Millionen Österreicher die ihren Wohnsitz immer noch in „Papier“ erledigen müssen. Wie sieht es nun aktuell aus? Um das herauszufinden hat der Autor dieses Artikels einen „Selbstversuch“ in seinem Melderegister gestartet.
Die Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Melderegister findet immer noch in der digitalen Steinzeit statt!
Ein praktisches Beispiel aus dem Leben des Autors. Umzug an einem Nebenwohnsitz. Der Meldezettel muss ausgedruckt, ausgefüllt und händisch unterschrieben werden. Der Vermieter/Besitzer muss händisch unterschreiben. Dazu ist ein persönliches Treffen mit dem Mieter notwendig. Hinweis: Das Religionsbekenntnis ist am Meldezettel nicht mehr zwingend auszufüllen! Das Gesetz baut dazu auch noch Termindruck vom Staat auf den Bürger auf: „Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden„.
Hat man endlich den vom Vermieter/Besitzer unterschriebenen Meldezettel in der Hand, folgt ein Termin beim zuständigen Meldeamt der online zu beantragen ist. Dort muss der Bürger mit ausgefüllten, unterschriebenen Meldezettel, Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) persönlichen bei der Behörde erscheinen. Vor Ort am Meldeamt wird über den Papiermeldezettel der neue Meldestatus im digitalen Melderegister durch einen Beamten erfasst. Soviel zur digitalen Verwaltung Herr Digitalisierungsstaatssekretär (ÖVP) dafür gibt es ein glattes Nicht genügend – 5 setzten! Das ist #digitalesteinzeit

Digitalisierung als „Bürokratiekiller“ nützen

Moderne digitale Prozesse sollen für alle Beteiligten weniger bürokratischen Aufwand und eine bessere Leistung der Verwaltung bedeuten und keine Amtswege mit Papier. Auch der Österreichische Rechnungshof empfehlt, Digitalisierung unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu forcieren. Das digitale Melderegister ist ein Negativbeispiel dafür!

Auf Anfrage bei der Meldebehörde wurde die Auskunft erteilt: „Zur Zeit ist die digitale An- und Ummeldung von #NEBENWOHNSITZEN sowie die #UMMELDUNG eines Haupt- zu einem Nebenwohnsitz und umgekehrt noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, auch diese Meldevorgänge online durchführbar zu machen„.

Für Montag, 30. Oktober 2023 hat das Bundesministerium für Inneres (BMI) eine österreichweite Umstellung des Zentralen Melderegisters (ZMR) angekündigt.

  • Voraussichtliche Dauer des Ausfalls:
    Montag 30. Oktober 2023, ab 11.30 Uhr – Änderungen des Zeitpunkts und der Dauer sind möglich;
  • Betroffene Anwendungen:
    Zentrales Melderegister, Unternehmensregister und Formulare, die diese Datenbanken abfragen müssen, zum Beispiel: Kirchenaustrittsformular und Anträge auf Parkgebührenbefreiungen, etc.
  • Auswirkungen:
    Die genannten Anwendungen werden in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.
  • Grund:
    Ab 1. November 2023 tritt eine Meldegesetznovelle in Kraft, die mehrere Geschlechtsbezeichnungen vorsieht (männlich, weiblich, divers, inter, offen oder keine Angabe). Die digitalen Anwendungen und Systeme müssen daher umgestellt werden.
Soviel zur Digitalisierung Herr Staatssekretär Tursky
Die ID-Austria ist der Aufstieg zur noch sichereren und noch bequemeren Nutzung der digitalen Services des Bundes schreiben Sie uns. Jedoch nutzt der Staat dieses Service unzureichend.
Der Autor dieses Artikels verfügt über einen persönlichen staatlichen Postkorb unter oesterreich.gv.at. Dies ist ein sicheres Postfach für behördliche Nachrichten und auch geeignet RSa- oder RSb-Briefe zuzustellen. Trotzdem wurde der RSa-Brief über das DSGVO Auskunftsbegehren in Papier zugestellt.
In vielen Bereichen der staatlichen Verwaltung stellt sich die Digitalisierung als Papiertiger dar!
Digitalisierung in der Realität ein Papiertiger – DSGVO Auskunft
Die Zustellung des DSGVO Auskunftsergebnisses zum Melderegister wurde in Papier per RSb-Brief zugestellt:
Die Realität sieht dann so aus: Briefträger macht sich auf den Weg an die Zustelladresse – Bürger nicht angetroffen – gelber Zettel – zur Post gehen/anstellen – Ausweis vorzeigen – RSb-Brief übernehmen – heimfahren – Papierbrief einscannen – digitalisieren.
Interessante Erkenntnisse gab es trotzdem im RSb Brief
Die 9 Zugriffe des Magistrat Eisenstadt sind nachvollziehbar. Die 37 externen Zugriffe auf das Melderegister des Autors sind nicht alle schlüssig nachvollziehbar. Leider sind sie durch das Magistrat in Eisenstadt nicht beauskunftbar. Man muss sich einzeln an alle 37 Behörden / Stellen wenden, um Auskunft über die gesetzmäßig gedeckten Zugriffe auf das Melderegister zu bekommen? So stellt sich der Bürger zukünftig den digitalen Staat sicher nicht vor. Um mehr über die weiteren Zugriffe in Erfahrung zu bringen sind nun weitere 37 Auskunftsbegehren notwendig, die ihren digitalen Weg zu den Verantwortlichen finden werden. Der Autor hatte gehofft, dass es einfacher geht. In ca. 5 Wochen wird hier darüber berichtet.
Nach der  neuen Übersicht https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html greifen 22 staatliche Register automatisiert auf das Melderegister zu.
Weitere interessante Erkenntnisse
  • Recht auf Löschung von Meldedaten gibt es erst in 30 Jahren beginnend mit einer Abmeldung eines Wohnsitzes.
  • Kein Recht auf Widerspruch.
  • Keine Datenweitergabe an ein Drittland.
  • Keine automatisierte Entscheidungsfindung.
  • Kein Profiling.

Was noch zu klären ist
  • Gehen Daten aus dem Melderegister an EU-Dienststellen?
  • Scheinen staatliche automatisierte Registerabfragen auf? (siehe dazu Grafik Verknüpfungen neues Bundesregister)
  • Scheint die staatliche automatisierte Volksregisterzählung als „Abfrager“ auf?
  • Scheinen Zugriffe der 2 militärischen Nachrichtendienste und des Staatsschutzes auf?
  • Gibt es Zugriffe die aus nationaler Sicherheit nicht aufscheinen?
  • Nach der  neuen Übersicht https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html greifen 22 staatliche Register automatisiert auf das Melderegister zu, werden diese Zugriffe protokolliert?

 

Quellen und weiterführendes Grundlagenmaterial:

https://www.digitalaustria.gv.at/

https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html

https://bkftv.at/2022/03/15/id-austria-kommt-mit-verspaetung-und-alle-sind-ueberrascht/

https://bkftv.at/2022/12/10/erinnerungsbrief-digitale-staatliche-rasterfahnung-oder-buergerservice/

https://bkftv.at/2023/01/31/bmk-kfz-pickerl-begutachtungsplakettendatenbank-staatsregister-ausgelagert/

https://bkftv.at/2023/03/03/datenschutz-neos-wollen-129-staatsregister-verknuepfungen/

https://bkftv.at/2023/03/18/neues-staatliches-oeffentliches-warnsystems-verfuegt/

https://bkftv.at/2023/05/02/chatgpt-ki-chatbots-veraendern-unsere-welt-eine-einordnung-der-lage/

https://bkftv.at/2023/05/12/digitaler-staat-transparenz-und-datenschutz-bleiben-auf-der-strecke/

https://bkftv.at/2023/07/20/millionenfache-fahrzeugdatensammlung-seit-mai-2023/

https://bkftv.at/2023/07/29/vermoegensregister-und-volkszaehlung-2021-schaffen-neue-uebersichten-vermoegen-der-buerger/

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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